Bibliothekarische Aufgaben zur Handschriftenerschließung
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oder wenigstens eine bestimmte Seite in Nachbildung siebt.Eine Ausdehnung des Faksimilienverzeichnisses von den Voll-nachbildungen auf die Einzelnachbildungen ist deshalb keinfernliegender Gedanke, wenn auch nicht zu verschweigen ist,daß sich damit die Schwierigkeiten gleich ungeheuer steigern.Wendet man nun auch hierauf wieder die Zugehörigkeit photo-graphischer Nachbildungen an, so würde man vor einem zu-nächst unausführbar scheinenden Plan stehen. Ob es durchführ-bar ist, die Verzeichnisse von Photographien aus Handschrifteneiner Bibliothek, die eigentlich für Verwaltungszwecke bestehenmüßten — sie bestehen aber bei weitem nicht überall —• in eingedrucktes Gesamtverzeichnis zu übernehmen, mag dahingestelltbleiben; der Gedanke ist jedenfalls zu erwägen. Welche Bedeu-tung man der Bekanntgabe auch solcher Verzeichnisse nichterst gestern und heute beilegte, beweist das wissenschaftlich auf-gezogene Erscheinen solcher Verzeichnisse für einzelne Biblio-theken; einer der größten Handschriftenforscher und Biblio-thekare, Franz Boll, hat es nicht verschmäht, sich mit dieserFrage abzugeben 84 .
Man kann noch einen Schritt weitergehen wollen und, wennschon diese eine Arbeit des Nachweises aller Nachbildungen ausHandschriften getan wird, verlangen, daß auch jede Stellung-nahme in der Literatur zu einzelnen Handschriften ver-zeichnet wird, um ein für allemal für den Benutzer der Hand-schrift nachweisbar zu sein 85 . Das berührt sich mit der für dieAusarbeitung der Handschriftenkataloge schon erhobenen Forde-rung, auf Mittel zu sinnen, wie die ganze Literatur zu erfassenist 86 . Wenn überhaupt jemand über die Behandlung einer
84 F. Boll, Photogr. Einzelaufnahmen aus den Schätzen der K. Hof- undStaatsbibliothek in München, in: Zentralblatt f. Bibliothekswesen 19,1902, S. 229ff.Welche Verdienste sich Kardinal Ehrle als Vorkämpfer der photographischen Hand-schriftenerschließung erworben hat, schildert jetzt F. Pelster in dem JahrbuchSankt Wiborada 1, 1933, S. 138ff.
85 Selbstverständlich auch die Stellen, an denen Texte aus den einzelnen Hand-schriften oder wenigstens mit Benutzung der Handschriften veröffentlicht sind, wo-rüber jede Bibliothek unterrichtet sein müßte (vgl. Keuffer im Beschreibenden Ver-zeichnis der Handschriften der Stadtbibliothek zu Trier, H. 2, Trier, 1891, S. Vf.).
86 Ob Eberh. Lutze, Studien zur fränkischen Buchmalerei im 12. und 13. Jhdt.,Phil. Diss. Halle 1931, im Pariser Handschriftenkatalog zum Lat. 17961 angemerkt
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