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geschichte in kritisch einwandfreier Form ist nur möglich, wenn dieerhaltenen Denkmäler, die beachtenswerten Einbände selbst, inven-tarisiert sind. Diese Erwägungen bestimmten Johannes Hofmann,den deutschen Bibliothekaren in Wien 1926 die Notwendigkeit einergroßzügigen einheitlichen Inventarisierung vorzutragen; der Vereindeutscher Bibliothekare setzte eine Kommission ein, deren Wirk-samkeit eine größere Zahl deutscher Bibliotheken dazu veranlaßthat, die Inventarisation nach Hofmanns Vorschlägen in Angriff zunehmen. Die Richtlinien sind im Zentralblatt für Bibliothekswesen,Jahrg. 44 (1927) S. iff. abgedruckt. Die Verzeichnung geschieht aufeinzelnen Karten nach einheitlichem Schema, aufgebaut auf denKenntnissen, die Loubiers „Bucheinband" vermittelt. Die Kartensehen eine zeitliche und örtliche Bestimmung der einzelnen Einbändevor, eine Beschreibung der Schmuckflächen und der Technik sowieeinen Hinweis auf die Literatur; eventuell werden auch Abreibungenauf der Karte angebracht oder gesondert davon aufbewahrt. Die un-geheure Menge der in deutschen Bibliotheken vorhandenen histo-rischen Einbände wird bei dem heutigen Personalmangel einem bal-digen Abschluß des Unternehmens wenig günstig sein, zumal dieVerzeichnung gut eingearbeitete Fachleute verlangt, soll nicht eingroßer Teil der Arbeit irreführend oder vergeblich getan werden.Doch ist der Mut, mit dem einzelne Bibliotheken an die Inventari-sierung gegangen sind, inzwischen auch dadurch anerkannt worden,daß Hofmanns Vorschlag auf dem internationalen Bibliothekartagin Rom, die Einbandverzeichnung der öffentlichen Bibliotheken zueiner internationalen Angelegenheit zu machen, freudig angenommenworden ist, so daß die Richtlinien der deutschen Kommission als all-gemeingültig betrachtet werden können. Wie tätig man schon auchim Ausland auf diesem Gebiet ist, beweist die Verzeichnung von700 Einbänden in der Stadtbibliothek Genf oder die beinahe doppelteZahl für eine Ausstellung beschriebener Einbände in Brüssel. —Eine Beschreibungsprobe nach den Richtlinien der Kommission folgtin den Beilagen.
Ist somit für eine Sammlung des in öffentlichem Besitz befindlichenMaterials alles in die Wege geleitet, so braucht die Forschung dochkeineswegs zu warten, bis diese Riesenarbeit bewältigt sein wird. Es.
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