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Einführung in die Einbandkunde
Entstehung
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Auch die anderen Materialien, Pergament, Webstoffe und Papiere un-terliegen der Prüfung nach bestimmten Forderungen und sind durcheinen ähnlichen Garantiestempel wie beim Leder als einwandfrei zubezeichnen. Beim Pergament beziehen sich die Forderungen haupt-sächlich auf die Vermeidung von Mineralsäuren bei Herstellung undZurichtung. Für die Webstoffe erstreckt sich die Prüfung auf dasFadenrohmaterial, die Dichte des Gewebes, die Färbung, die Appreturund Musterung. Danach sind nur die alsDoppelkaliko",Normal-leinen leicht und schwer" (Art linen" undBuckram") bezeichnetenGewebearten zugelassen; Moleskin wird für schwere Bände empfoh-len, dagegen Kunstleder (Dermatoid) verworfen. Die Appretur solldas Gewebe nicht verdecken, die Kalandrierung den Faden nicht breitpressen; künstliche Musterung ist verboten. Bei den Bezug- und Vor-satzpapieren wird eine gewisse Festigkeit und Glätte, Durchfärbung(bei gemusterten Papieren das Grundpapier) und Lichtechtheit derFarben verlangt; die Befolgung der Vorschriften kann durch die wis-senschaftliche Papierprüfung, die mit Meßinstrumenten und chemi-schen Reaktionen arbeitet, kontrolliert werden.

Auch für die Qualität der übrigen Materialien, Leim, Kleister, Heft-zwirn, Bundschnüre, Heftband, Pappe und Rückeneinlage, hat dieKommission bündige Vorschriften erlassen. Sehr zu beherzigen sindendlich, nicht nur für den Bibliothekar, die Ratschläge für die tech-nische Verarbeitung, die den 6. Abschnitt der Vorschriften bilden; siebeginnen mit Wünschen für die Verlagsbroschur, bei welcher Draht-heftung und allzuviel Leim vermieden werden sollte. Für das Vorsatzwird ein an die zweite Lage anzuklebender Schirtingstreifen vorge-schrieben. Regel 65 verlangt Ansetzen aller Bände. Der hohle Rückenwird als Regel beim Bibliotheksband betrachtet. Auch die jeweils zuverwendenden Klebstoffe werden namhaft gemacht; die Dauerhaftig-keit eines Einbandes kann auch an Fehlgriffen dieser Art scheitern.Daß solche nicht nur auf der Erfahrung des Bibliothekars, sondernauch auf den Kenntnissen des ausübenden Buchbinders beruhendeVorschriften erlassen werden konnten, verdankt man der Mitarbeitvon tüchtigen Fachleuten aus dem Handwerk, wofür die Namen derHofbuchbinder Vogt und Mass in Berlin und des Leipziger, späterHellerauer Kunstbuchbinders P. A. Demeter genügend Gewährsind.

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