lieh hat die wenige Jahre später eingetretene Lederknappheit und danndie Teuerung eine Abwendung vom Ledereinband gebracht, die auchmit der Besserung der Verhältnisse sich nicht mehr rückgängig machenließ, da sich inzwischen die Überzeugung von der Bibliotheksgemäß-heit des Halbleinenbandes durchgesetzt hatte.
Wenn man die deutsche Kommission, welche die Regeln für denBibliothekseinband festgesetzt hat, „Lederkommission" genannt hat, sotrifft man damit nur einen Teil ihrer Tätigkeit. Denn ebenso wie fürdas Leder hat sie auch für die anderen Materialien Normen aufgestelltund darüber hinaus die wichtigsten Forderungen für die buchbinde-rische Verarbeitung festgelegt. Aber insofern besteht der Name zuRecht, als das Leder Ausgangspunkt und dann auch Mittelpunkt derUntersuchungen war, das Leder als der edelste Einbandstoff, als derbei richtiger Verarbeitung dauerhafteste und dabei der am schwerstenin seiner Qualität zu beurteilende. Während jedes andere Material mitdem bloßen Auge beurteilt werden kann, ist es unmöglich, aus dembloßen Augenschein oder einer einfachen Untersuchung die Güte derGerbung festzustellen. Deshalb mußte vor allem ein Schutz gegenSchädigungen gefunden werden, die sich erst nach vielen Jahren her-ausstellen würden. Dieser Schutz ist jetzt gegeben in dem jeder Hautaufzudrückenden Stempel: „Hergestellt gemäß den Vorschriften desVereins deutscher Bibliothekare vom 8. Juni 1911", durch den derLieferant die Garantie für einwandfreie Herstellung übernimmt. Die-ser Stempel ist zum Qualitätsnachweis für buchbinderische Leder über-haupt geworden. Was dadurch verhindert werden soll, ist vor allemdie Gerbung mit ungeeigneten Stoffen; bedenklich sind alle schnell-wirkenden Gerbstoffe, unschädlich nur reiner Sumach, Eichenloheund Galläpfel. Man spricht deshalb auch von Sumachgerbung, wenndie Übereinstimmung mit den Vorschriften angedeutet werden soll.Über nichtvegetabilische Gerbstoffe, wie Alaun, das zur Erzielung desweißlichen Tones viel verwendet wird, genügen die Erfahrungen nochnicht für allgemeine Vorschriften. Wegen ihrer ausschließlichen Ger-bung mit Cassiarinde bzw. Weidenlohe sind ostindische Leder (Bock-leder) und das russische Juchten von der Verarbeitung ausgeschlossen.Dagegen ist das Schaf leder, dessen Eignung viel angezweifelt wurde,ausdrücklich zugelassen, wenn es nicht gespalten, d. h. der Dicke nachgeteilt wird.
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