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1372 am 21. Juli beurkundet Dechant Lambertv. Witenhorst in Rees, dass das Wisseier Stift ge-nannte Güter, welche sein Vater Stephan gehabt,auf sein Anhalten an Stephan, Arnold und Eli-sabeth, unmündige Kinder seines Bruders Hein-rich, dessen Vormund er sei, gegeben habe.
1514 Anfangs Mai behandigte das Stift in WisselJutta, Wittwe von Joh. v. Meverden, und deren KinderRoleve und Griete.
Das Xantener Stift machte geltend, dass, währendseine Urkunden und Grundbücher bona nostra dictaVrylinckhusen aufwiesen, die von Wissel hingegenursprünglich besagten: „dat gut tho Vrylinckhusen inddat gut tho Blyssvoirt"; daraus resultire, dass dasStift in Wissel nur einen Theil zinsbar hätte; nichts-destoweniger sei man bereit, in Anbetracht, dass siebeide geistliche Corporationen seien, und die Unkosteneines Prozesses grösser sein würden, als das streitigeObjekt, mit Wissel dahin sich zu vergleichen, dassXanten acht und Wissel fünf Theile erhalte. Am 30.Juni 1592 acceptirte Dechant Pet. v. der Heyden diesesAngebot; sein Kapitel erhielt den sog. Ulenkamp; dasHolzgewächs Helderlohe verblieb bei Vrylinckhusen.
Ysentruden's Gut in Rees, 8 Scheffelsaat, im16. Jahrhundert an Katharina v. den' Sande gen. v.Enss verpachtet.
Das Gut zu W.erffeld in Xanterfurth. Am27. Nov. 1441 beurkundet Johann Birck, Priester derUtrechter Diöcese, vor dem Dechanten Conr. v. Brunenund den Kanonikern Th. v. d. Haghe, E. Pyl, A. opden Kelre und Steph. v. Witenhorst und PriesterHerrn. Leyken, dass seine Eltern das Gut Werffveltvom Stift zu drei Händen gehabt hätten; da die dritteHand mit seiner Schwester Jutta gestorben sei, bitteer um Behandigung. Am 18. Juli 1444 resignirten.