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v. Holthusen in Ryswick gehört; ein Kämpchen da-neben nächst der Landwehr; ferner ein Kamp Landzwischen den beiden Wegen, wovon der eine von derFallbrücke (vallbruggen) zu dem Banndeich und derandere von der Fallbrücke nach Qualburg führt, auchdieser gehört in den Hof des Amt v. Holthusen; dannein Stück Land vom verstorbenen Propst WesselSwartkop, davon zehntet das Stift Bedburg IV2 undWissel 4 Morgen; endlich drei Stücke Land in derOycn (Nedenoy). Von den Käthen in Schmithausenvon der Zelick bis an den Weg über den Deich be-kommt das Stift auf S. Lambert 13 Hühner.Güter in Keppelen:
Die Latenschaft des Hofes to Stenen in Verkeile(Verkeyl, Verkelt). Eine Hufe gilt in Verkelt 16 holl.Morgen oder 20 Maltersaat. Latentag auf S. Cunibert;jeder nicht erscheinende Late zahlt nach einer Stipu-lation von 1454 eine Wedde d. h. neun solche Pfennig,welche man im Hof als Zins entrichtet. Behandigtwaren damit um 1460 Eheleute Conrad und Mecht.van den Steen. Der Hofmann fährt für die Pacht desHofes, des Zinskorns und der in den Hof gehörendenZehnten 50 Malter Roggen und 52 Malter Hafer nachWissel; die Fährstatt bezahlt jedoch das Stift. DerHofmann gibt am S. Cunibertstag den Herren eineMahlzeit, wofür diese den Wein und 4 Hühner geben;er holt die Herren ab und bringt sie bis an denKalflack, wo der Fuhrmann ein Trinkgeld erhält,zurück.
Dependirende Güter:
Boswick, auch Busswick (jetzt Bossenhof), eineHufe, galt 16 Denar, 3 Hühner, 1 Malter Roggen und7 Scheffel Hafer; gekauft von Arnt v. Holthusen für600 Rhein. Gulden. Das Stift besass nämlich in Unkel-bach im Kreise Ahrweiler einen Hof (curtis), den es