424 A. Schulte, Adel und deutsche Kirche im Mittelalter.
Von entscheidender Bedeutung ist das Oblationsbuch, das einenBestandteil des liber vitae bildet. Es hebt auf Fol. 42 die notitia re-gularis ordinis an: „quomodo tradite sunt sanctemoniales in monasteriodomini salvatoris secundum ordinem s. regule in tempore domne Amel-pergi humilis abbatisse." Es folgen nun in einem Zuge die 34 Oblations-fälle über 42 Sanktimonialen.
Die beiden ersten betreffen die Kaiser Lothar I. und Ludwig II.,die, wie wir wissen, je eine Tochter namens Gisla übergaben. Es sinddie beiden Prinzessinnen, die nacheinander als „rectrices" dem Klostervorstanden, das ihnen zur Apanage gegeben war, während eine Aebtissindie tatsächliche Leitung hatte.
Von den übrigen Tradenten werden zwei Grafen genannt: Adelbertuscomes und Rambertus comes, dann erscheint der Eberardus dux (v. Friaul,f 864/66) und ein Dominicus presbiter; bei allen anderen fehlt jede Be-zeichnung. Es werden 29 Töchter, 6 Schwestern und 7 „neptae" tradiert.Es ist kein Zweifel, dass damals nur Freie, nicht etwa der nächsthöchsteStand der Aldien J ) tradieren konnten; es ergibt sich sonach, dass sämt-liche Oblaten Verwandte von Freien, also wohl selbst frei waren.
Schwieriger ist es festzustellen, dass nicht ausser diesen Oblatenin reiferem Alter noch andere eintraten, und darunter solche unfreierGeburt. Das ist nicht absolut zu bestreiten, aber es erscheint dochsehr unwahrscheinlich, dass man streng bei der Oblation, lax bei derübrigen Aufnahme war.
Wir würden, wie bei Corvey, zu einem sicheren Ergebnisse gelangen,wenn wir eine gleichzeitige Liste von Sanktimonialen fänden. Meine Hoff-nung ging auf die Liste der Nonnen im Reichenauer Verbrüderungsbuche 2 ).Aber von den 58 Namen fand ich nur fünf wieder, so dass da eine Paralleleunmöglich ist. Die Reichenauer Namen müssen älter oder jünger sein alsdie eben skizierte Liste, und zwar sind sie älter; denn sehr viele vonden Reichenauer Namen — ich zähle 20 — kehren in der BrescianerHandschrift unter den Verstorbenen (Blatt 6) wieder.
Zum Ziele aber führt eine andere Liste. Auf Fol. 5 des BrescianerKodex steht eine Sanktimonialenliste (A), die die gleiche Anordnung inne-hält, zweifellos die chronologische, wie das Oblationenverzeichnis (B).A hat an 2. Stelle. B.
Engilsinda . . . Eribertus filiam suam E.Aremberta . . . Gandulfus sororem suam A.Odelilda
J ) Sie standen in der Munt von Freien, diese hätte sich also in denTraditionen äussern müssen.
2 ) Mon. Germ. Libri confraternitatum 2, Spalte 377—379.