Exkurs XVII. Ministerialität in bayrischen Klöstern. 413
Für die Niederaltaicker 1 ) Ministerialität liegen zahlreiche Zeug-nisse, vor allem aus der Zeit des ausgezeichneten Abts Hermann(1242—1273) vor. Das Verzeichnis der Ministerialen, Ritter, Rittermässigenund niederen Personen aus der Zeit seines Amtsnachfolgers ist sehr um-fangreich, führt aber keine Hofämter an 2 ). Als Niederaltaich 1152durch Kaiser Friedrich I. an das Bistum Bamberg geschenkt wurde, solltedie Vogtei mit den Ministerialen in das Eigentum jener Kirche übergehen 3 ),aber der Bischof entschied, „ut monachi, clerici et ministeriales sinedisturbatione permaneant" 4 ).
Eine Ministerialität hatte das Benediktinerkloster Rott am Inn,das etwa 1073 von einem Grafen von Rota gegründet wurde. Die Ur-kunde Heinrichs IV. von diesem Jahre ist eine Fälschung, muss abervor 1226 entstanden sein, da sie damals von Friedrich II. erneuertwurde. In ihr heisst es: „offeruntur viri militares, qui dieuntur mini-steriales cum prediis et possessionibus suis, quos domi forisque custodeslateris habebat (i. e. fundator) . . . quibus etiam iura statuit, ut mona-sterii gloriam teneant et abbatibus libere ac regulariter substituendishonesta loco, gradu et ordine deserviant" (Stumpf, Nr. 2767, Mon.Boica 1, p. 353). Das wirkliche Vorkommen bezeugt ein Statut des Klo-sters von 1246, worin Ministerialen aufgenommen werden: „ad consortiumministerialium nostrorum" (M. B. 1, p. 385). Ministerialen der Herzogevon Bayern durften Ehen mit Familiären des Klosters eingehen (M. B. 1,p. 337 u. 399 zu 1233 u. 1263).
Es gab hier ein weltliches Kämmereramt, das 1440 die Schönstettererhielten. M B. 2, p. 80 u. 92.
Benediktbeuren. Nach dem Codex traditionum 5 ) war hier nur
ob der Enns 1, S. 390 (205): „quidam ministerialis eccl. Ebersberg nomineEberwinus schenkt" famulum suum.
1 ) 741 gegründet, 907 von den Ungarn verwüstet. Dann mit Säkular-Kanonikern besetzt, um 990 aber den Benediktinern zurückgegeben.
2 ) Vgl. Mon. Boica 11. Aufzeichnungen des Abtes Hermann: „etministeriales ecclesie nostre per extrinsecas nupeias alienavit a nobis",S. 21. „Isti autem sunt ministeriales Altahensis ecelesiae", S. 35. „mini-steriale nostro", S. 40. „Sentenciatum ... et hoc de ministerialibus etcolonis", S. 51. Weiter S. 76. S. 86 das Verzeichnis. "Weitere UrkundenS. 225 u. 229 („de familia . . . militaris vel rusticana persona". M. B. 15,S. 11).
3 ) M. B. 11, S. 165.
4 ) M. B. 11, S. 167.
5 ) Er umfasst die Zeit von ca. 1032—1250, abgedruckt Mon. Boica 7,S. 38-81.