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[Hauptbd.] (1910)
Entstehung
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III.

Ueber die Zusammensetzung des Strassburger Domkapitels vordem Jahre 1332.

Meiner Untersuchung lege ich folgendes Material zu Grunde: DasStrassburger Urkundenbuch, und zwar gehe ich auf Grund der Registervor; solche finden sich in Bd. 1 für ihn und die Zeit bis 1266; in Bd. 4,Abt. 1 für die Bände 2, 3 u. 4, Abt. 1 für die Zeit von 12661332, aberauch für die sehr reichhaltigen Nachträge in Bd. 4, Abt. 1, die namentlichfür die Geschichte des Domkapitels in Betracht kommen; in Bd. 4 Abt. 2,wo ich Amtslisten gegeben habe, die aber durch die später erschienenenBände 2 u. 4 Abt. 1 ergänzt werden müssen.

Ausserdem habe ich das ebenfalls von Wieg and veröffentlichteSeelbuch der Strassburger Domkirche (Zeitschr. für Gesch. des Oberrheins,N. F. 3 (1888) und die erste Lieferung der Regesten der Bischöfe vonStrassburg von "Wentzschke herangezogen. Es ist das hauptsächlichsteMaterial, aber Ergänzungen wären aus Schöp f lin, Grandidier, ausden Urkundenbüchern der Gebiete, denen die Domherren entstammten,noch möglich. Ich bringe da im ganzen 87 Geschlechter zusammen. Ichzähle sie zunächst nicht alle auf, sondern will nur die erwähnen, beidenen sich mir Bedenken ergeben haben:

Alb eck (Alpeck wirt. OA. Ulm), edelfrei, vgl. v. Alberti, Würt-temb. Adel u. "Wappenbuch.

Altewilre (abgeg. bei Dambach, Untereis.).

Bonfeld (OA. Heilbronn), edelfrei, nach einem Grabstein beiv. Alberti.

Bruchkirchen (wo?) Strassb. ÜB. 1, S. 56 nobilis. Schöpflin,Als. dipl. 1, S. 207 (1129), sicher edelfrei.

Eichenberg (wohl an Aichelberg zu denken, Grafen, wirt. OA.Kirchheim).

Frankenstein (hess. Prov. Starkenburg), ein Zweig der Freiherrnvon Breuberg.

Friburg, Hugo de, canonicus 1181. Wentzschke 608. Kommtauch sonst vor als Archidiakon von Breisgau, ob aus Zähringer Blute,bei ihnen kommt der Vorname Hugo vor.

rustici, sie comites, barones et illustres per uxores et matres non suaelibertatis, sed viliorum et minoris nobilitatis suas conditiones et suorumsuccessorum in infinitum faciunt experienter viliores." Zitiert nachGöhrum, Ebenbürtigkeit 1, S. 343.