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[Hauptbd.] (1910)
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Exkurs II. Sanierte Missheiraten.

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Die Ehe desnobilis vir Wernherus de Treiss" (aus dem Hause Bürres-heim) mit Uda von Schöneck (Nr. 51) vollzog sich in der "Weise, dassKönig Richard diese aus der Reichsministerialität entliess und mit ihrerNachkommenschaft dem Erzstifte Trier als Ministerialen überliess. Daswar 1263 (Hontheim 1, S. 748; 3, S. 1857). 1277 versprachen die Ehe-leute, dass alle ihre Kinder nur an Ministerialen der Trierer Kirche ver-heiratet werden sollen (Hontheim 1, S. 804a). Trotzdem wird 1321 Theo-dericus de Trys nochnobilis vir" genannt. Näheres haben wir darüberbald zu erwarten. Wenn also auch die Praxis andere Wege ging, so istdie rechtliche Anschauung klar: das Kind folgt der ärgeren Hand.

In Nr. 46. 47 sind zwei Fälle verbunden. Der eine ist vom KönigeRudolf mit allen denkbaren Mitteln zweimal erledigt, und beide Malegaben die Kurfürsten dazu "Willebriefe, weil es sich um Reichsgut, Reichs-recht an einer Frau, handelte. Sehr auffällig ist, dass wenn wir dereinen Urkunde Glauben schenken dürfen der Edle Reinhard von Hanaudie Reichsministerialin Adelheid, Tochter Ulrichs von Minzenberg, füredel und gleich frei, wie er geboren, angesehen habe. Es liegt darinunzweifelhaft ein Argument für v. Dungern. Da der Hanauer beiRudolfs Wahl beteiligt war, hat man bei der Krönung zu Aachen mitden Fürsten über diese Sache verhandelt und Adelheid und ihre Kinderfür edel und frei geboren erklärt (vgl. Böhmer-Redlich, RegestenNr. 9). Es leuchtet sofort ein, dass bei der drohenden ReVindikation,die ja schon bei der Wahl ins Auge gefasst wurde, der Hanauer inGefahr schwebte, Gattin und Kinder ans Reich zu verlieren. Deshalberwirkte er sich das königliche Dokument und die kurfürstlichen "Wille-briefe (bei Reimer, ÜB. von Hanau 1, Nr. 472478). 1287 nach demTode Reinhards wurde vom König für Adelheid und ihren Sohn die Eben-bürtigkeitserklärung wiederholt und in der einen Ausfertigung auch aufeinen anderen Fall ausgedehnt. Die Schwester Ulrichs von Minzenbergwar an einen Grafen von Weilnau vermählt gewesen, die aus dieserEhe stammenden Söhne Heinrich (Abt von Fulda) und Reinhard wurdenebenfalls für edel erklärt (Böhmer-Redlich, Regesten Nr. 2072,letzter Abdruck bei Reimer, Nr. 471).

Eine Ehe eines Reichsfürsten mit einer Dienstmännin sanierte KönigRudolf 1279 in der Urkunde für den Markgrafen Heinrich von Meissenund seine Gattin Elisabeth von Maltitz. Diese Urkunde wurde als For-mular in das Formelbuch aufgenommen (Böhmer- Redlich, RegestenNr. 1056). Von Söhnen kennen wir zwei. Von dem einen, Hermann, wissenwir, dass er, obwohl bis 1307 lebend, schwerlich bei der Erbfolge mit einemGebiete beteiligt wurde. Friedrich, der ältere, erbte zwar Dresden undUmgebung, aber an Rang blieb er, wie Ficker klar nachgewiesen hat,hinter seinem Vater und seinen Geschwistern zurück; er wurde nicht als