Exkurs II. Kritik der Theorie von Dungerns.
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Stammtafel beiseite, die recht schlecht gearbeitet ist, wie auch v. Dun-gern anerkennt. Einmal sind auf ein Jahrhundert männlicher Sukzessionvier Generationen, das anderemal zwei vorhanden. Die Angaben über das13. Jahrhundert fand ich durch das Württemb. TJB. nicht bestätigt.
Nicht untersucht habe ich den Fall Lauterberg-Eosdorf.
So fällt ein erheblicher Teil des v. D ungern sehen Beweis-materiales fort.
Ich habe meinerseits hinzugefügt, was mir, namentlich für das13. Jahrhundert, bei meinen Nachforschungen unter die Hände kam,sofern es mir ausreichend beglaubigt zu sein schien. So ist eine vonder D ungern sehen recht verschiedene Tabelle entstanden.
Im folgenden habe ich einen Fall nicht herangezogen, den ich erstnachträglich feststellte. Hier hatte v. Dungern recht. Graf Eberhardvon Spanheim (f nach 1303) hatte in der Tat zur Gattin Lisa, dieTochter des Dienstmannen des Pfalzgrafen, Gerhard Truchsessen vonAlzey, Wille, Regesten der Pfalzgrafen Nr. 1278. Aber von seinerüberlieferten Nachkommenschaft hat auch der Geschichtschreiber desSpanheimer Grafenhauses, Lehmann, G. d. Grafschaft Spanheim 1,S. 75, keine verbürgte Nachricht.
Missheiraten freier Herren mit nicht freigeborenen
Frauen.1. u. 2. Der älteste Fall, den ich hier anzuführen habe, entstammtdem Kreise Fuldaer Dienstmannen'). Bertrada, die Schwester der FuldaerMinisterialen Härtung von Scharfenberg, war mit dem EdelhermChristian von Goldbach schon 1121 vermählt 2 ); das Geschlecht ver-schwindet im übrigen, nur eine Tochter ist nachzuweisen und diese ver-mählte sich mit Wigger von Wartberc, in dem wir den Grafen undHerrn der Wartburg zu erkennen haben. Zwei Missheiraten folgeneinander, die zweite Ehe scheint den Stand der Grafen von Wartburgnicht beeinflusst zu haben 3 ).
Dann setzt zeitlich die lange Liste von Heiraten ein, die Edle mitTöchtern der vornehmsten Reichsministerialenfamilie am Mittelrhein ein-
') Traditio Bertheradae von 1137 bei Dronke, Codex dipl. Ful-densis Nr. 792. Da der Text auch so bei Pis torius, so ist er wohlnicht von der Hand des Fälschers Eberhard berührt worden.
2 ) Dobenecker, Reg. hist. Thuring. 1, Nr. 1161.
3 ) Ueber das Geschlecht vgl. ausser den Regesten von Dobeneckerdie Arbeit von Wenck in „Wartburg" S. 36 ff. u. 696. Auch His, ZurRechtsgesch. des thür. Adels, Zeitschr. f. thür. Gesch. 22, S. 5. 1283 istdie Familie zum niederen Adel gerechnet worden.