Exkurs II. Kritik der Theorie von Dungerns.
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gegangenen Freiherren von Rapo 11stein (jüngeres Geschlecht!). DasRapoltsteinische Urkundenbuch von Albrecht bietet den sicheren Be-weis für die Bdelfreiheit der Urslingen (Nr. 27. 28. 30. 32. 35. 39. 44.45. 48), dazu kommt, dass Heinrich von Urslingen 1185 im StrassburgerDomkapitel war, wie später Rapoltsteiner. Gegen Dungern hat auchFedor Schneider sich gewendet (Toskanische Studien XXIV. Quellenu. Forsch, aus ital. Archiven u. Bibliotheken 12, S. 92).
Falsch bestimmt sind ferner die Herren von Lab er — bayrischeFreiherren —, die Bentheim-Götterswick — eine zweifellos frei-herrliche, jetzt fürstliche Familie: 1287 tauscht Henricus nobilis deGoterswich mit dem Stifte Essen Ministerialen aus (Urkunde im Düssel-dorfer Staatsarchiv, zitiert von Schmithals, Ann. d. hist. Ver. f. d.Niederrh. 85, S. 159, dort weitere Belege), dann die Falkenstein-Ram-stein —■ wo wiederum Kindler von Knobloch sicheres Materialbietet, aber allerdings auch, da er St. Galler Dienstmannen dieses häufigenNamens dazwischen bringt, Dungern in die Irre führte; in einemZweige hält sich der edle Charakter bis 1460, noch 1390 entstammtediesem Geschlechte der kaiserliche Hofrichter, der stets freiedler Ge-burt sein musste; v. Dung er n macht den stolzesten St. Galler AbtBerthold von Falkenstein zum Ministerialen! —■, die Vögte vonHunolstein — bei diesem Geschlechte ist das Straucheln verzeihlich;für v. Dung er n ist entscheidend die Urkunde Nr. 4 bei Töpfer,Urkundenbuch der Vögte von Hunolstein; dort ist falsch interpungiert:die Worte nobiles viri und ministeriales gehören je zum folgenden, wiedie de Ponte und de Palatio, sehr bekannte Trierer Dienstmannen, be-weisen, dann sind auch in dieser Urkunde die Hunolsteiner als Edelfreieden Dienstmannen entgegengestellt —, die Hirnheim -Katzensteinaus dem Ries — S. 101 f. wenigstens in Zweifel gezogen, S. 57 als dienst-männisch in der Tabelle aufgeführt; über ihre Edelfreiheit die rechts-geschichtlich sehr wertvolle Stelle über die Zeugniskraft der Genossen,Württ. ÜB. 8, S. 142 —, vielleicht auch Palant (wenigstens war eineMechtild v. Boland in dem edelfreien Stift Thorn, 1328 nobilis vir, vgl.Peter Wenzel, Drei Frauenstifter der Diözese Lüttich, S. 28). —Hack v. Wöllstein (S. 72. Ursprünglich edelfrei, dann aber Ministe-rialen der Pfalzgrafen von Tübingen, v. Alberti, Württemb. Adels-buch). — Brohl (S. 110 zweifellos Freiherren, S. 171 herabgekommeneNachkommen eines Dynastenstammes). — Münsingen (S. 146, einsolches Geschlecht kennt weder v. Alberti noch ich).
Zu beseitigen ist die Ehe Kriechingen-Dors weiler (S. 143).Wenn man die Geschichte der Herrschaft Cröhange von Chatelain sichnäher ansieht, so erfährt man, dass die Herren von Dorsweiler dieHerrschaft zwar von einer Erbtochter gewannen; diese aber kann nicht
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