Druckschrift 
[Hauptbd.] (1910)
Entstehung
Seite
196
Einzelbild herunterladen
 

196

A. Schulte, Adel und deutsche Kirche im Mittelalter.

Rücksicht erfuhren, so leitete diese sicher die herrschendenGeschlechter, wenn sie ihre unmündigen Kinder Klöstern an-vertrauten, vor allem die Töchter.

Die hl. Sadalberga (642 lebend) zog gemäss ihrer baldnach 680 entstandenen Lebensbeschreibung in das von ihr ge-gründete Frauenstift Sa. Maria (später St. Johann) zu Laonvorwiegend die Kinder der Edeln. Erwägt man, dass dortTassilos eine /> Tochter verschwand, dass dort Kaiser Ludwigwährend einer Verschwörung seine Gattin Judith barg, dass dieGattinnen der letzten westfränkischen Könige aus karolingischemBlute diese Abtei innezuhaben pflegten, dass noch später, wenndie Könige in Laon die Krone tragen wollten, es gerade indiesem mit höchster Ehrfurcht von ihnen betretenen Stiftetaten, dass die Abteikirche von einer Reihe abhängiger Kirchen,wie auf der Reichenau umgeben war, so dürfen wir wohl diesesim Herzen des französischen Krongutes belegene königlicheStift als freiständisch ansprechen. Doch auch hier kam dertiefe Verfall, und König Ludwig VI. verjagte die Damen undberief an ihre Stelle Mönche *).

Auch England hatte freiherrliche Klöster; zwar nur eineinziges Zeugnis habe ich dafür, dieses ist aber völlig klar.Asser erzählt in seiner Lebensbeschreibung des Königs Aelfred,dass dieser zwei Klöster gegründet habe, eins für Mönche inAethelingaeg (Athelney, Grafschaft Somerset), das andere fürSanktimonialen vor Shaftesbury. Jenes musste er mit Mönchenverschiedenen Standes besetzen; denn da er in seinem eigenenVolke ausser Kindern keinen edlen oder freien Mann fand, dersich zum mönchischen Leben freiwillig entschliessen wollteso tief war in den Zeiten der Einfälle das kirchliche Lebenherabgesunken, blieb ihm nichts anderes übrig 2 ). In

*) Die Belege in Exkurs XXII.

2 ) Asserius, de rebus gestis Aelfredi cap. 92 Ende und 93 (ed.Stevenson S. 80):In quo monasterio diversi generis monachosundique congregavit et in eodem collocavit. Nam primitus, quia nul-luni de sua propria gente nobilem ac liberum hominem, nisi infantes,