Fünfzehntes Kapitel.
Freiständische Klöster und Stifter in der
Merowingerzeit, in den angelsächsischen Reichen
nnd im langobardischen.
Die Ausschliesslichkeit in der Auswahl freier oder garedler Mönche ist wohl kaum in irgend einer Periode bei allenKlöstern oder auch nur bei allen Klöstern oder Stiftern fürFrauen geübt worden. Unser ältestes Beispiel — Monheim —geht bis in das 9. Jahrhundert zurück.
Doch schon in der Merowingerzeit hat es freiständischeKlöster gegeben. Nach Childerichs II. Ermordung (f 675) ge-langte der Hausmeier Ebroin, der unter jenes Regierung hatteins Kloster wandern müssen, wie es das Los gestürzter Macht-haber in jener Zeit oft war, aufs neue zur Gewalt; der ältesteBiograph seines Gegners Leudegar macht ihm den Vorwurf:„Nachdem Ebroin sich in den Besitz der Gewalt gesetzt hatte,verdoppelte er seine Bosheit und seinen Hass; denn er beganndie vornehmsten Grossen heftig zu verfolgen; wen er fassenkonnte, Hess er mit dem Schwerte aus dem Wege räumen,sonst trieb er sie zu fremden Völkern und nahm ihren Besitzan sich; ja er zerstörte die Klöster edler Frauen und jagtedie ersten von ihnen in die Verbannung" *).
*) Auf diese wie auf die folgenden Stellen über die fränkischenKlöster machte mich Herr Professor Dr. L e v i s o n aufmerksam. Passio I.Leudegarii c. 28. SS. r. Merov. 5, S. 309 ed. Krusch: „sane feminarumnobilium monasteria distruens eorumque religione primarias in exiliumdirigens."