Ministerialen. Freiherrliclie Stifter im östlichen Sachsen. 169
In diesem Stifte mit freiherrlicher Spitze ist uns zwar eineReihe vornehmer Kanonissen bekannt x ), doch ist schon vor 1144eine ministerialische nachzuweisen; Ministerialen im Dienstedes Stiftes fehlen hingegen 2 ). Der Charakter des Stifteswurde geändert, als es vom Reiche an das Domstift Halber-stadt kam und dann Bischof Reinhard (1108—1110) bei denunordentlich lebenden Sanktimonialen von Drübeck die Regeldes hl. Benedikt durchführte 3 ).
Auch für Pöhlde (Gründung der Königin Mathilde) kannich Ministerialen nicht nachweisen. Ursprünglich mainzisch,kam es ans Erzstift Magdeburg und wurde durch den hl. Nor-bert seinen Prämonstratensern übergeben.
Nach den bisherigen Ergebnissen wird man sich kaumnoch wundern, wenn auch die drei berühmtesten Frauenstifterdes östlichen Sachsens bis ins 14. Jahrhundert, ja bis zur Re-formation und darüber hinaus bis zum Untergange um dieWende des 18. und 19. Jahrhunderts nur Edelfreie aufnahmen.Im Exkurse gebe ich die Belege für Quedlinburg, die Grün-dung der Königin Mathilde — 936 —, Gandersheim, wo derAhnherr des Ottonischen Kaiserhauses, Graf Liudolf, um 850eine noch ältere Stiftung erneuerte, und Gernrode, das dertapfere Markgraf Gero 961 begründete, nur bis in die Mittedes 14. Jahrhunderts; bei Quedlinburg lässt sich der weitereVerlauf leicht bei Erath, Codex diplomaticus Quedlinburgensis1764, für Gandersheim aber bei Harenberg, Historia ecclesiae
*) Vgl. Jacobs, ÜB. des Klosters Drübeck. S.271—280 stellt er dieAebtissinnen und Kanonissen zusammen. Dazu kommt eine vornehmeaus Steiermark, vgl. Zahn, ÜB. Steiermark 1 Nr. 250 zu 1146.
2 ) Jacobs hat die Urkunde Nr. 12 nicht ausgenutzt. Sie zähltdie durch das Geld erworbenen Güter auf und dann: „ quicquid cumpuellis illic oblatis contraditum sive pro fidelium animabus iuste et rationa-biliter accrevit." Zwar ist nur beim ersten Gute ausdrücklich der Obla-tion gedacht, ich glaube aber, dass die folgenden Posten ebenso aufzu-fassen sind, und sie beginnen mit der Schenkung eines Ministerialen vonHalberstadt.
3 ) Jacobs, Einleitung S. XIV.