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[Hauptbd.] (1910)
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A. Schulte, Adel und deutsehe Kirche im Mittelalter.

bracht ist, Neuenheerse, vielleicht Bödecken und Gesecke wo ich der Forschung nicht vorgreifen will ] ).

Die zahlreichen Urkundenbücher, die für den Bereich derProvinz Sachsen, für Anhalt, Braunschweig, für das Hildes-heimer Gebiet vorliegen, denen sich die Regesten der thüringi-schen Geschichte von Dobenecker anschliessen, ermöglichen es,eine leidlich sichere Uebersicht über die Verbreitung des In-stitutes der Ministerialität zu geben; allerdings habe ich michin der Regel auf die Register verlassen und auch manchekleinere Publikation nicht herangezogen.

1. Alle Bistümer: Erzbistum Magdeburg, die BistümerNaumburg, Merseburg, Halberstadt und Hildesheim habenMinisterialität mit Hofämtern. Des Gegensatzes halber willich hervorheben, dass in den Bistümern des Kolonialgebietesmit Ausnahme von Meissen eine rechte Dienstmannschaftfehlt 2 ).

non nisi personae ex utroque parente nobiles seu ingenuae in canonicasassumi debebant." Das Stift wurde aufgehoben, weilnobiles personae,quae praebendas vacantes aeceptarent, non poterant inveniri".

: ) Wir haben eine Arbeit über diesen Stoff demnächst zu er-warten.

2 ) Für die Bistümer Brandenburg, Havelberg und Lebus zog ichnach dem Register Riedels Codex diplomaticus Brandenburgensis heran,für Oammin das Pommersche ÜB. (hier Marschall und Küchenmeister,aber nicht die anderen Hofämter, doch steht der Marschall mitunterhinter den milites 2, S. 444, mitunter ist er miles 3, S. 434), für Schwerinund Ratzeburg das Mecklenb. ÜB. (Schwerin hat schon 1178 einen Schenk1, S. 122; 1229 einen Kämmerer 1, S. 351; 1248 einen Marschall 1, S. 580.Doch stehen auch diese hinter den Rittern 2, S. 431; 2, S. 666, nie-mals vor ihnen. Ratzeburg 1217 pincerna und dapifer). Ueberall fehlteine regelrechte Ministerialität, die Schenken, Marschälle u. s. w. stehenden Rittern meist nicht gleich; die Hofhaltung ist also von der alt-deutscher Bischöfe völlig verschieden. Eine kriegerische Mannschaftkonnten diese Bischöfe nicht stellen, es ist also ganz begreiflich, dasssie niemals an Reichsheerfahrten sich beteiligten. In Meissen aber warenHofämter und Dienstmannen vorhanden, vgl. Gersdorf, ÜB. des Hoch-stifts Meissen. Cod. dipl. Sax. regiae 2, 1, S. 61 u. 87. Doch sagt Lam-pert zu 1071 von dem Bischof von Meissen:nichil vel parum habens