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[Hauptbd.] (1910)
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Das Hirsauer Formular.

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hausen, Alpirsbach, St. Blasien, Prüfening, Reinhardsbrunn,Rüggisberg und Ichtershausen x ) habe ich sie überhaupt nichtgefunden.

Bei der Durchsicht dieser Urkunden bemerkte ich noch zweiStücke aus Hirsauer Kreisen, die, ob sie echt oder unechtsind, deutlich die Ablehnung der Ministerialit'ät erweisen. DieUrkunde des Erzbischofs Ruthard von Mainz für das KlosterKomburg ist nach dem Formular der Hirsauer Urkunde ge-arbeitet, aber auch bei ihr fehlen jene Formeln. Dafür wirdjedoch dem Abte zugesichert, dass er nie zu einer Heer- oderHoffahrt oder zu einem Hoftage gezwungen werden solle, essei denn, dass der Erzbischof seinen geistlichen Rat zum Nutzender Kirche für notwendig halte. »Tritt dieser Notfall ein,dann soll er auf brüderliche Einladung zu seinem Herrn (demErzbischofe) mit wenigen Mönchen und waffenlosen Dienernkommen und bei ihm drei Tage und nicht länger auf eigeneKosten leben" 2 ).

In Reinhardsbrunn hatte man eine wohl gefälschte Ur-kunde des Erzbischofs Adelbert I. von Mainz, die das Rechtdes Abtes bestätigte, niemals einem Freien oder Ministerialenfür Kriegsdienste ein Lehen geben zu müssen. Das Klostersei nicht für weltlichen Ruhm da 3 ).

Es ist wohl ausreichend erwiesen, dass die Hirsauer Re-form die Ministerialität wie das Lehnswesen ablehnte!

Den Hirsauern galt auch freie Geburt nicht mehr alsVoraussetzung für die Wahl zum Abte. Nach dem Tode deshl. Wilhelm wurde ihr wirklicher Führer Dietger von St. Georgen,

') Stumpf 3026. 3076. 3186. 3204. 3358. 2898 (3096). 3538 u. 3547.

2 ) "Wirtemb. ÜB. 1, S. 288. Die Abhängigkeit vom Hirsauer Formularnachgewiesen von Lechner, Mitt. d. Inst. f. österr. Gesch. 21, S. 92.

a )Quia enim locus ille non pro secularis dominationis dilatandagloria sed pro summi regis Christi eiusque pie matris ... sumpsit initium,satis videtur absurdum, ut predia eidem loco . . . collata vel a fratri-bus . . . acquisita secularibus viris in beneficium prestet aliquis pro sueusu elationis vel private voluntatis." Naud6, Die Fälschung der ältestenReinhardsbrunner Urkunden S. 127.

Schulte, Adel u. deutsche Kirche im Mittelalter. 11