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[Hauptbd.] (1910)
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A. Schulte, Adel und deutsche Kirche im Mittelalter.

Gotteshausleuten reden l ). Um sicher zu gehen, habe ich auchfestgestellt, ob diese Formel wie dievel si beneficia quibus-libet personis, nisi necessariis monasterii ipsius servitoribus,prestiterit" auch in die oben erwähnten echten Urkunden über-gegangen sind, und ob es in irgend einem der Klöster, in diedieses Formular gelangte, eine Ministerialität gab.

In die Papsturkunden derartige rein weltliche Bestimmungenaufzunehmen, lag nicht in der Macht der Kurie. Keine ein-zige Papsturkunde hat, so viel ich sehe, aus dem HirsauerFormular auch diese Bestimmungen übernommen.

Dahingegen finden sie sich in den Urkunden Heinrichs V.für Odenheim 2 ), Grottesau 3 ), Ussenhofen-Scheyern 4 ), Muri 5 ),Engelberg u ), Bürgel 7 ), Paulinzelle 8 ), an allen Orten habe ichkeine Ministerialität gefunden, es ist also erwiesen, dass dieseFormeln entweder mit Hirsch und Steinacker zu deuten 9 )sind, oder als rein dekorative überflüssige Formeln mit auf-genommen wurden. In den unter Einfluss des Hirsauer For-mulars gearbeiteten Kaiserurkunden für St. Georgen, Schaff-

2 ) Mitt. d. Inst. f. österr. Gesch. 25, S. 434; Jahrb. f. Sohw. Gesch.31, S. 97; Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. 19, S. 411 f.

2 ) Stumpf 3189. Wirtemb. ÜB. 1, S. 351.

3 ) Stumpf 3041; Gerbert, Hist. nigrae silvae 3, S. 43.

4 ) Stumpf 3012; Mon. Boic. 10, S. 441; Hund, Metropolis 3,S. 213. In Stumpf 3197 fehlt die Formel.

6 ) Stumpf 3106; Kiem, Quell, z. Schweiz. Gesch. 3, 3, S. 4144.

6 ) Stumpf 3202; Zürcher ÜB. 1 Nr. 265, hier:Militibus,ministris quoque et familie" nach Vorlage Nr. 363, wo aber militibus,fehlt! Die Urkunde ist nach dem Nachweise von Hirsch echt.

7 ) Stumpf 3319; Mitzschke, ÜB. von Biirgel (Thüring. sächs.Geschichtsbibl. 3) 1, S. 12 f.

8 ) Stumpf 3116; Anemüller, ÜB. des Klosters Paulinzelle(Thüring. Geschichtsquellen Bd. 7) Nr. 7.

9 ) Dafür spricht auch die Stelle der gefälschten Gründungsurkundevon Muri, Kiem a. a. O. S. 108:minor autem familia eiusdem mona-sterii et familia dominorum qui Castro Habesburch president . . .," denGegensatz bilden diede nostris ministerialibus," was sich auf habs-burgische oder auf bischöflich strassburgische bezieht.