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[Hauptbd.] (1910)
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158
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158 A. Schulte, Adel und deutsche Kirche im Mittelalter.

Vögte ausüben könnten, dass sie die freie Abtwahl und diefreie Vogtwabl durch den Abt erstrebten und das alles durch-setzen konnten, da in dem grossen Investiturstreite die Päpstedasselbe für den päpstlichen und die bischöflichen Stühle er-strebten. Doch auch noch ein anderes Ziel war vorhanden:die Klöster, die eine Ministerialität hatten, konnten sie demKönige stellen wenn sie aber auf alle waffentragende Mann-schaft verzichteten, daun hörte auch dieser Eingriff auf, dannwaren die Klöster nur zu geistlicher und wirtschaftlicher Ar-beit vorhanden. Wer den erblichen Vogt und die waffen-tragende Ministerialität abschaffte, spiritualisierte das Kloster.

In Zwiefalten schrieb der Chronist:Niemals war es unsvon Nutzen, im Gegenteil, es war höchst schädlich, wenn wiruns mit dem wirklichen Schwerte verteidigten. Es ziemt sichnicht für den Mönch, mit dem Schwerte zu kämpfen . . . Geldwar immer unser bester Vogt, ja unser König und Herr" 1 ).

Damit stehen freilich die Worte des einflussreichsten Doku-mentes der Reformklöster in Widerspruch. Wie wir sahen,lässt das Privileg Heinrichs IV. für Hirsau noch immer eineDienstmannschaft zu, versucht sie aber einzuschränken. Wiedarf ich denn ein solches Gegenargument werten?

Wenn wir auch im Augenblick nicht definitiv wissen, obdiese wirkungsreiche Urkunde echt oder gefälscht ist, so kannsie nach allgemeinem Urteile doch nur bei Lebzeiten des AbtesWilhelm hergestellt sein, und zweifellos dürfen wir sie verwen-den, um die Ziele der Reformer zu charakterisieren 2 ). Un-

') M. G. SS. 10, S. 118 f.

2 ) Eine Untersuchung von Hans Hirsch steht in Aussicht. Thu-dichum plädierte für Fälschung (Württ. Vierteljahrsh. N. F. 2, S. 225 ff.);D. Schäfer für Nachzeichnung (ebda. 2, S. 253 ff.). Die Diplomatikervon Fach sind viel zurückhaltender: Lechner, Mitt. d. Inst. f. österr.Gesch. 21, S. 91 ff.; Hirsch, ebda. 25, S. 256 Anm. u. Erg.-ßd. 7, S. 471;Steinacker, ZG. Oberrh. 19, S. 396. Meyer v.Knonau, Heinrich IV. 2,S. 526 lässt diese Urkunde als echt gelten. Seit Naudes Untersuchungüber die Fälschung der ältesten Eeinhardsbrunner Urkunden (1883) istihr viel Interesse geschenkt worden. Die Untersuchungen von Hirsch,