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156 A. Schulte, Adel und deutsche Kirche im Mittelalter.
stratenser und Cisterzienser, die Ritterorden und die Bettel-orden nachahmten, sie hat auch nicht allein das alte Gesetzder engsten Auswahl der Mönche bewusst aufgegeben, eskommen noch zwei andere Momente hinzu, die schon längstbeobachtet worden sind. Die Reform ging gegen jedes Eigen-tumsrecht an Kirchen, war gegen das altgermanische Systemder Eigenklöster gerichtet, sie erstrebte die Freiheit von jedemanderen Herrn, als etwa dem hl. Petrus und dessen Nachfolger.Und weiter führte sie die Absetzbarkeit der Vögte wirklich durch*).Das Streben nach unbedingter Befreiung von jeglicher welt-lichen Herrschaft tritt bei Wilhelm von Hirsau geradezu in denVordergrund. Er weigerte sich, die Abtswürde in Hirsau anzu-nehmen, wenn der Herr das Kloster nicht aus seinem Eigentumentlasse in volle Freiheit, der Eigenherr Graf Adalbert von Calwzögerte, aber schliesslich gab er nach und dann drängte Wil-helm, dass König Heinrich IV. all diese Schritte bestätige. Ertat es am 9. Oktober 1075 in der, wie schon erwähnt, vonWilhelm selbst vorbereiteten weitläufigen Form. Da heisstes vom Grafen Adalbert: „Dehinc omni potestate, servitio,iure et proprietate predicti monasterii ipse cum conjuge etfiliis et filiabus supradictis sese omnino feliciter abdieavit,"vom Kloster heisst es: „ab hac die et deineeps, omnino nonsubdi nee subesse iugo alieuius terrene persone vel potestatis,nisi abbatis solius dominationi, ordinationi et potestati." Diesevöllige Selbständigkeit, diese Existenz zu eigenem Rechte hattevon selbst zwei Konsequenzen: Erstens die völlig freie Abtwahl,die in keiner Weise weltlichen Einfluss fernerhin duldete. Undzweitens die freie Wahl und die Absetzbarkeit des Vogtes.Es ist selbstverständlich, dass dieses Zugeständnis dem Grafenbesonders schwer fallen musste. Da ist daher auch demAbte nicht die völlige Freiheit gestattet. Wenn er mit demRate der Brüder einen in der Familie des Stifters findet, der
') Die grundlegenden Forschungen von Schreiber, Kurie undKloster 1, S. 9 ff.; 2, S. 254 ff. u. ö. konnten von mir nicht mehr berück-sichtigt werden.