146 A. Schulte, Adel und deutsche Kirche im Mittelalter.
Mönche. Alle glühen gleichmässig vom Eifer der Caritas,dass jeder nicht seinen, sondern des anderen Nutzen wünscht,und in ihrer Gastlichkeit gehen sie so weit, dass sie als ver-loren ansehen, was sie nicht den Armen Christi oder denGästen dargeboten haben" J ).
Sind diese Angaben und meine Auffassung richtig, so darfsich bei keinem der drei Klöster eine vollständige Ministerialitätentwickelt haben, noch darf sich ein freiherrlicher Konventfinden. Es muss dann an diesen drei Stellen zugleich dieministerialische Fessel wie jene Einengung des Konvents ge-sprengt und der Dualismus der „ freiherrlichen" Klöster be-seitigt worden sein. Immerhin war Hirsau eine ältere Grün-dung, die unter Abt Friedrich zweifellos der alten Organisationgefolgt war; auch St. Blasien nahm erst später (um 1070) dieGewohnheiten von Fruttuaria an 2 ).
Machen wir erst die Probe auf Hirsau. Hier finde ichzweimal Ministerialen erwähnt, das eine Mal waren es nach-weislich fremde, dem Kloster geschenkte Dienstmannen 3 ). Der
') M. G. SS. 5, S. 439.
2 ) Ueber die ältere Geschichte vgl. jetzt Enderle, Studien überden Besitz des Klosters St. Blasien (Freib. Dissert. 1909).
3 ) 1125 erkaufte Bischof Otto von Bamberg ein Gut zu Bimbachvon dem Kloster Hirsau für 100 Mark. Da nun in der Verkaufsurkundeangegeben wird, dass das Gut „cum familia scilicet seu ministerialibusad idem predium pertinentibus" verkauft wurde und diesen Ministerialendieselben Rechte gewährt werden, wie sie die des mit dem Gute be-schenkten Klosters St. Michael auf dem Berge zu Bamberg haben (Wirt.ÜB. 1, S. 365), könnte man geneigt sein zu sagen, meine Annahme sei irrig.Aber hier gibt uns der Codex Hirsaugiensis volle Aufklärung. Das Gut zuRimbach gehört zu der 1103 erfolgten höchst umfangreichen Schenkung desDiemar von Röttingen, eines der vornehmsten ostfränkischen Edeln, denman in Hirsau, wo er das Mönchskleid annahm, als Fürsten bezeichnete.Er vergabte alles, was er besass. Es handelt sich also um ursprünglichRöttingensche Dienstmannen, die das Kloster natürlich nicht freiliess."Vgl. die Urkunde von 1103 im Cod. Hirsaug. S. 30 f. Der obenberührteVerkauf wird auch in diesem Cod. erwähnt S. 32. Hier heisst es aber, dassdie zu dem Hofe gehörige „familia servilis" nicht mit abgetreten wurde.