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[Hauptbd.] (1910)
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Klosterministerialität. St. Gallen.

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Es ist also ein zweiter gänzlich ungebrochener Acker, den wirunter den Pflug nehmen müssen. Möge der Leser nicht die Ge-duld verlieren, wenn er dieser neuen mühseligen Arbeit zuschaut.

Ich beginne schon mit Rücksicht auf das ausgezeich-nete Quellenmaterial wieder mit St. Gallen. An diesemeinen Beispiele möchte ich näher die Entwicklung zeigen, diedie Dienerschaft einer grossen vornehmen reichsfürstlichenAbtei nahm. Dann werde ich mehr statistisch verfahren, umüber grosse Komplexe eine Uebersicht zu gewinnen.

Gleich zu Anfang meiner Untersuchungen habe ich dieauf St. Gallener Material gegründete Theorie Caros über dieEntstehung der Dienstmannschaft zurückweisen müssen 1 ); aberdiese Negative genügt nicht, wir müssen zu positiven Ergeb-nissen kommen.

Verfolgen wir zunächst, wann und wie eine Verleihungdes Klostergutes aufkam. Viele Urkunden zeigen uns schonim 9. Jahrhundert die Besorgnis der Schenkgeber, dass einmaldie oblatio durch beneficium dem Kloster entfremdet werdenkönne. Aus der Vita s. Wiboradae wie Ekkehard geht, wennsie im näheren auch abweichen, hervor, dass der ersteSchwabenherzog Burchard vom Kloster die Hergabe von Lehenfür seine Getreuen erpresste 2 ). Unter Otto I. wurde Abt Notkervom Kaiser zu ähnlichen Massregeln veranlasst. Doch erstder am Ende des 10. Jahrhunderts lebende Abt Kerhard gabLehen mit freigebigen Händen aus:inbeneficiavit, dissipavit,perdidit* 3 ).

Da in jener Epoche eine Belehnung von Unfreien nochundenkbar ist, so sehen wir, dass ein grosser Teil des Kloster-gutes in die Hände des freien Adels kam, und das war auchnoch später so.

') Siehe oben S. 13 ff.

2 ) M. G. SS. 4, S. 453 und Mitt. 15, S. 188 ff.

3 ) Mitt. 17, S. 15.Laicos enim, quos auxiliatores sui zeleris invenit,multiB beneficiis et donis ditavit," ebd. S. 17symoniace aeclesias vendidit"S. 21. Weiter S. 26.