Monheim und Quedlinburg.
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Monheim ist bald verkümmert, Quedlinburg aber be-hauptete seinen Glanz wie seinen freiherrlichen Charakterdurch viele Jahrhunderte. Das Stift wurde von der KöniginMathilde begründet; „weil sie daran festhielt, dass eine Wohl-geborene selten und nur aus schweren Gründen entarte, ver-sammelte sie dorthin nicht gewöhnliche Personen, sondern ausdem höchsten freien Stande" 1 ); in diesem Stifte der „edelstenfrommen Mädchen" liess sie die Gebeine ihres Gemahls, KönigHeinrichs I., beisetzen 2 ).
Mit Hilfe der Traditionen kommt man bei einem viertenKloster zu einem zwingenden Beweise.
Bei Werden hatte ich mit Hilfe einzelner Traditionen denVersuch gemacht, in die früheren Zeiten so vorzudringen. Derzweite Teil eines Traditionenverzeichnisses gab für die ersteHälfte des 12. Jahrhunderts eine Reihe von 20 Vergabungen,die Väter oder Brüder beim Eintritte des Sohnes oder Bru-ders oder mehrerer Verwandten machten. Die Schenkungenerfolgten sonst meist „in remedium animae", hier ist aberdurch die Worte „in ingressu" deutlich bezeugt, dass die Stif-tung bei Gelegenheit des Eintritts gemacht wurde; nehmen
Denar auf den Altar des hl. Willibald zu legen, „ut soiant, se illius essedominii et potestatis."
1 ) Quedlinburger Annalen: „Ibi, quia bene nata raro ac difficillimedegenerare noverat, non vilis personae, sed summae ingenuitatis, tirun-culas canonicae religioni rite deservituras collegit, easque usque ad extremavitae istius caducae, materno more, spiritualium neenon carnalium copiiscommodorum enutrire non destitit" (M. Gr. SS. 3, p. 54). 1014 erwähnendieselben Annalen die „Frethunensium nobilem congregationem" (M. G.SS. 3, p. 82), womit doch nach unseren jetzigen Ergebnissen auch dieEdelfreiheit von Vreden erwiesen ist (s. oben S. 55—59). Früher redete mannach einer Urkunde für Kloster Berge bei Magdeburg von einem „nobilecollegium", die beste Ueberlieferung der Urkunde 0 I 382 hat aber„nobiliter monachorum claret collegio".
2 ) Liudprand: „Cuius corpus in Saxoniam deportatum in nobilissi-marum ac religiosarum monasterio puellarum, quod in ipsius regis prediovocabulo Quitelingburg situm liquet, intra ecclesiam . . . repositum,"lib. 4. c. 15 (M. G. SS. 4, p. 15 u. SS. rer. Germ. p. 86).