114 A. Schulte, Adel und deutsche Kirche im Mittelalter.
Das Zeugnis Ekkehards steht nicht allein; eine bisherkaum bekannte Urkunde, auf die mich Ludwig von Baumannaufmerksam macht, gibt uns für das später ganz unbedeutendeStift Monheim (in der Diözese Augsburg) den Beweis, dasshier gleich bei der Gründung alle nicht edelgeborenen Jung-frauen ausgeschlossen wurden. Liubila schenkte mit ihrer leib-lichen Schwester Gerlinda und unter der Zustimmung von viergeistlichen Schwestern der Eichstätter Kirche eine Eigenkirchein Monheim unter der Bedingung, dass sie auf Lebenszeitunter den Schwestern den Namen der Aebtissin und derenGewalt habe, und dann ihre Schwester Gerlinda. Der Bischofgibt dafür den Sanktimonialen eine Kirche in Monheim mitdem Zehnten u. s. w. Dieses „Münster" dürfe nie einem Geist-lichen zu Lehen gegeben werden. Besonders aber wird be-stimmt, dass die Bischöfe darauf acht haben sollen, dass esder Aebtissin nicht erlaubt sei, gewöhnliche oder nichtedleMädchen in das Kloster aufzunehmen, vielmehr sollten nursolche, die einen guten Leumund hätten, edelgeboren seien undeinigen Lebensunterhalt mit ihrem Eigentum dem Stifte zu-brächten, aufgenommen werden 1 ). Diese einzigartige Gründungs-urkunde eines Kanonissenstiftes zeigt, dass auch Eigenklöster,wie dieses bischöflich eichstättische, freiherrlichen Charakterhaben konnten 2 ).
immunes ab omnium .hominum potestate nisi nostra et episcopi, in cuiusparroechia siti sunt, cui tantum canonice, non autem serviliter se obtem-perare debere noverint." M. G. Form. p. 398 f.
*) Urkunde von ca. 893, nur gedruckt im Eichstätter Pastoralblatt 6,S. 206 und demnächst in den Mon. Boica, wovon die Korrektur mirvorliegt. Die entscheidende Stelle lautet: „Insuper constituimus atquefirmavimus, ut successores nostri caute prevideant, ne licenciam habeatilla abbatissa spurcasvel ignobiles puellas in monasterium intro-mittere, sed quas nutrierit presente episcopo, ut ipse consilio hausto divinotales semper intromittat puellas, que boni testimonii et nobiles sintet que aliquam sustentacionem cum suis proprietatibus sancto loco inper-ciant, ne forte oneri sint monasterio plus quam honori."
2 ) Zur Martinsmesse hatten jährlich alle im Stifte "Weilenden einen
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