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[Hauptbd.] (1910)
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A. Schulte, Adel und deutsche Kirche im Mittelalter.

alte Stellung gerettet, und das verdankten sie dem Gutachtender Domherren und der Franziskaner 1 ).

Wir sind etwas vom Thema abgeschweift. Ziehen wirdas Ergebnis: das Gutachten erkennt den beiden Stiftern be-sondere Hechte zu, weil ihre Insassen vornehmer Geburt waren.Vielleicht ist nobilis, sublimis und illustris nicht im schärfstenSinne zu interpretieren, der allerdings würdefreiherrlich"bedeuten.

Auch bei diesen Regensburger Anstalten ist für die Zeitenvor 1100 freiständischer Charakter wahrscheinlich, sicher ister nicht.

J ) Im 15. Jahrhundert waren diese Dokumente die Waffe, mit derdie drei Regensburger Stifter sich der von Kardinal Nikolaus von Kuesangeregten Benediktinervisitation widersetzten, woraus Wilhelm sehenkann, dass der Erfolg durchaus auf Seiten der Stiftsdamen war. Vgl.Zibermayer, Mitt. d. Inst. f. österr. Gesch. 30, S. 274. Ich gebeeinige Notizen über andere später zu behandelnde Stifter, die als bene-diktmisch revidiert wurden: Geisenfeld (vicium proprietatis et inconti-nentie quarundam), Frauenchiemsee (collapsum, propria).