Prüfung der Klöster durch eine Kommission.
105
zelner Präbenden an die einzelnen Klosterfrauen. Einst habesich der hl. Wolfgang bei seiner Reform gefreut — und nunkomme ich auf das, was uns angeht —■ „quod persone tarnnobiles et sublimes ad relinquendum consuete libertatissolacium poterant inclinari". Und dieser Zustand dauere heutefort: „quarum nobilitas, gloria et excellentia dignitatis usquenunc laudabiliter perseverat, eo quod ex illustri prosapiagenerate regalis pariter exemptionis titulo decorentur, reci-picntes ab imperiali maiestate cum sceptro regalia, sicut etceteri regni principes suscipere consueverunt." Die Kommis-sion berichtet also für die Stifter durchaus günstig; sie könntenzwar kein Privileg nachweisen, das ihnen diese Vorrechte erst-mals verliehen habe (sit collata) 1 ), aber man müsse als wahr-scheinlich ansehen, dass die Stifter „cum ex antiquo in principatupariter et personis tarn pr ecelsa fuerint nobilitate ditata",unschwer sich solche Privilegien hätten beschaffen können,die aber leicht durch Feuer oder Zufall zerstört sein könnten.Die Kommission beantragt, da es sich nicht um Neuerungenhandele, die Bestätigung des alten Rechtes; diese erfolgt in derTat durch den Legaten und nach ein paar Jahren durch denPapst selbst 2 ). Die Stifter hatten in einer Zeit, wo an der Kuriedie Stimmung den Kanonissenstiftern sehr ungünstig war, ihre
1 ) Diese entscheidende Stelle: „Quamvis vero non ostendant Privi-legium vel scriptum aliud, per quod libertatis huiusmodi eis gratia sitcollata" ist von "Wilhelm auf alle Zeugnisse für das Bestehen derFreiheiten ausgedehnt worden. Daher sollen die Klosterfrauen die Kom-mission angelogen und ihr das Archiv zugesperrt haben. "Wilhelmist aber doch so gütig, die Nonnen nicht direkt des Meineides zu bezich-tigen. Im übrigen müsste nach dem letzten Satze S. 165 auch die Kom-mission, also Berthold, mit gelogen haben.
2 ) "Wilhelm gibt S. 167 die unter einander abweichenden For-men der Urkunde des Legaten, von denen er die eine für eine plumpeFälschung hält. Ich kann auch da mich schwerer Zweifel nicht er-wehren, vor allem aber kann ich nicht finden, dass das für die Stiftereine üble Neujahrsfreude gewesen sei. Das Privileg Inrxocenz' IV.S. 169.