Gregor IX. über das Erfordernis edler Geburt.
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Geschwistern Konrads waren zwei Cisterzienser geworden under selbst war Abt zu Clairvaux, dann zu Citeaux gewordenund so an die Spitze des damaligen Reformerordens getreten,1219 wurde er Kardinalbischof von Porto, dann entwickelte erals päpstlicher Legat eine grosse Tätigkeit in französischenwie deutschen Landen *), und auf einer seiner Legationsreisenhatte er die Strassburger Präbende besetzt, weil sie ent-sprechend dem Beschlüsse des Laterankonzils 2 ) als zu lange un-besetzt der päpstlichen Besetzung anheimgefallen war 3 ).
Wir beobachten also zum ersten Male den Gegensatz einesZisterziensers gegen die freiherrlichen Institutionen; waren diesealtgermanisch, so wurden sie an der Kurie, wo man sicherlichkeinerlei Verständnis für sie besass, durch einen Streit miteinem in Deutschland geborenen Legaten bekannt und verurteilt.
Es hat den Anschein, als ob das Strassburger Kapitel, umdiese Dekretale wirkungslos zu machen, nun die Einrede er-hob, es gäbe am Strassburger Dome gar keine bestimmte Zahlvon Präbenden 4 ).
Die Kurie hat von dieser Anschauung auch praktischenGebrauch gemacht; den Reformern waren die Kanonissenstifterein Dorn im Auge. Im französischen Sprachgebiete wurdensie möglichst der Regel des heiligen Benedikt oder heiligen
') Vgl. zu dem Vorhergehenden Riezler, Geschichte des HausesFürstenberg und seiner Ahnen. Tübingen 1883. S. 69—95 handelt erüber den Kardinal Konrad.
2 ) Vgl. Godehard Ebers, Das Devolutionsrecht (Stutz, Kirchen-rechtliche Abhandlungen Heft 37 und 38) S. 173 ff.
3 ) Dieses geht hervor aus einem päpstlichen Briefe vom 10. Mai 1229(Strassb. ÜB. 4, 1, S. 46, Nr. 36). Das Dokument bezieht sich auch aufeinen J., der vom Kardinalbischof war providiert worden. Obschon indiesem jüngeren Aktenstücke die Dekretale nicht berührt wird, glaubeich an die Identität beider Fälle.
*) So schliesse ich aus der jüngeren Urkunde: „cum non sint ibidistincte prebende nee canonicorum numerus diffinitus." Der Providiertegibt an, das Kapitel selbst habe dem Kardinal eine oder zwei Pfründenzur Verfügung gestellt. — In diesem Falle handelt es sich um ,,.T. ple-banus de Viriburch", der sonst nicht bekannt zu sein scheint.