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A. Schulte, Adel und deutsche Xirche im Mittelalter.
sondern Unedle und Arme, weil vor ihm keine Rücksicht aufdie Person besteht, und weil kaum für die allerobersten Würden,geschweige denn für Präbenden, Männer von ausgezeichneterwissenschaftlicher Tüchtigkeit gefunden werden können" 1 ).Diese Dekretale, die mit den Dekretalen Gregors IX. Gesetzes-kraft erhielt, verbot also den Bestand freiherrlicher Präbendenund traf damit nicht allein die freiherrlichen Männerstifter,sondern auch die Besetzung der Bischofsstühle und andererDignitäten. Für die Klöster kam sie nicht in Betracht.
Die historischen Bedingungen, unter denen die DekretalenGregors entstanden sind, im einzelnen Zusammenhange zuwürdigen, ist bisher nicht versucht worden. In diesem Einzel-falle haben wir aber ein lebhaftes Interesse daran, zu er-fahren, wer denn in Rom diesen schweren Schlag gegen dasdeutsche Institut „freiherrlicher" Stiftungen herbeigeführt hat.Es war nicht ein Kuriale italienischen Blutes, sondern einDeutscher, ja ein deutscher Graf, Konrad von Urach, dessenGeschlecht gerade mit dem Strassburger Domkapitel mannig-fache Fühlung gehabt hatte: ein Grossoheim war der BischofGebhard von Strassburg (1131—41), ein anderer weiterer Ver-wandter Bischof Wernher (f 1079). Weibliche Glieder desGeschlechtes waren Aebtissinnen in Eschau und Lindau. Dochder Zug in der Familie der Grafen von Urach wie Achalmging auf Reform der Kirche: Gebhard war Abt in Hirsau,die Achalmer gründeten und bevölkerten Zwiefalten, von den
] ) Ich gebe die wichtigsten Stellen im lateinischen Wortlaute: „con-suetudinem allegans antiquam inviolabiliter observatam, iuxta quam nul-luni nisi nobilem et liberum et ab utroque parente illustrem, honestaeconversationis ac eminentis scientiae in suum consortium hactenus ad-miserant" und „nos igitur attendentes, quod non generis sed virtutum nobi-litas vitaeque honestas gratum Deo faciunt et idoneum servitorem (eccle-siae suae), ad cuius regimen non multos secundum carnem nobiles etpotentes elegit sed ignobiles ac pauperes eo, quod non est personarumacceptio apud ipsum et vix ad culmina dignitatum nedum prebendasviri eminentis scientiae valeant reperiri, exceptiones huiusmodi non duxi-mus admittendas."
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