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A. Schulte, Adel und deutsche Kirche im Mittelalter.
hütet. Sie wollte keinen unrechtmässigen Besitz (nihil perirecredimus ecclesiasticis utilitatibus, si quae aliena sunt, reddantur),sich vielmehr vor Ansprüchen der Herren der Unfreien decken.Von den xavövec ixxXujaiaaTHioi twv aYiwv arcoaTÖAcov (3. Jahr-hundert) x ) und von Papst Leo I. (440—461) angefangen, wurdeder Grundsatz vertreten, dass derjenige, welcher im Eigentumeines Herrn sich befinde, nicht ohne dessen Zustimmung, ja.nicht ohne die Freilassung seitens des Herrn zum Empfangeder Weihe zugelassen werden solle 2 ). Die bis heute von derKirche festgehaltene Irregularität ex defectu libertatis hat inder Welt des alten römischen Reiches feste Gültigkeit be-sessen, wenn auch im einzelnen kleinere Schwankungen vor-kamen. In Spanien belegt durch eine Reihe von Konzilien(von Toledo und Braga), galt die Regel auch im römischenGallien, wo die Synoden von Orleans von 511, 538 und 549 indiesem Sinne sich entschieden 3 ).
Das spätrömische Kaiserrecht hatte die gleichen Bestim-mungen aufgenommen. Nach Justinian machte die Bischofs-weihe den Geweihten unter allen Umständen frei 4 ). Die romani-sche Welt, das spezifisch römische Kirchenrecht verschluss demUnfreien den Zutritt zu den ordines, mindestens zum ordo desPriestertunis.
1 ) Bruns, Canones apostolorum et conciliorum S. 12.
2 ) Can. 81 apost. Der Brief Leos I. steht c. 1, Dist. 54 mit deröfter herangezogenen Motivierung: „Debet enim esse immunis ab aliis rqui divinae militiae est aggregandus, ut a castris dominicis, quibusnomen eius adscribitur, nullius necessitatis vineulis abstrahatur." VonPapst Gelasius kommen 5 Briefe in Betracht, die ins Decret. Grat,übergegangen sind: dist. 54 c. 9 — 12 u. dist. 55 c. 1. In dem letztenBriefe sind die Irregularitäten aufgezählt, darunter „vel servilis veloriginariae conditionis". Durchweg sind die Unfreien vom Klerikateüberhaupt ausgeschlossen, schwankend bleibt, wie wir sehen werden, dieBeibehaltung oder der Verlust des Ordo.
s ) Vgl. Mon. Germ. Concil. 1, p. 5, c. 8; 1, p. 81, c. 29 und 1, p. 102 rc. 6. Vgl. auch Cauvet, Entree du serf dans les ordres in Melanges delitterature publies ä l'occasion du jubile de M*- de Cabrieres 1, p. 343—350^
*) Vgl. die Angaben bei Simon S. 3.
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