Heinrich II. ernennt Unfreie zu Bischöfen.
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Hauck x ) sieht mit vollem Rechte einen klaren Gedanken und einefeste Absicht in seinem Verhalten, das er für sein Recht ansah-
Er gab Bistümer an Reiche, damit sie die Kirchen besserfundierten, mit Vorliebe nahm er Kleriker, die in der Kanzleiund in der Kapelle gedient, dort die Anschauungen des Königskennen gelernt hatten, wie er sie erprobt und ergründet hatte.Wenn so viele von ihnen Bayern waren, so war nichts Wunder-bares dabei; denn er kannte ja seinen Volksstamm am besten.Doch der ausgezeichneten Darstellung Haucks fehlt noch dasschärfste Charakteristikum.
Er ernannte zuerst unter allen Königen seit Ludwig demFrommen wieder Unfreie zu Bischöfen; denn diese Unfreien, dieihm das Amt verdankten, mussten ihm noch williger gehorchenals die Hofkapläne und Kanzleibeamten freier Geburt. Zweivon den vier, vielleicht fünf Unfreien, die er ernannte, folgtenauf dem Eichstätter bischöflichen Stuhle einem fast grotteskwirkenden nonchalanten Hochadligen, der von geistlichemPflichteifer sehr wenig besass, um so mehr aber von Selbst-bewusstsein gegenüber dem kaiserlichen Verwandten. Gegendie Absicht des Kaisers, in Bamberg ein neues Bistum zugründen, widersetzten sich die beiden Bischöfe, die einen Teilihres Sprengeis an die neue Kirche abtreten sollten: Würz-burg und Eichstätt. Des Königs Verwandter Megingaud vonEichstätt war 1014 gestorben; Heinrich wollte nun dem eigen-willigen Herrn, der ihm selbst die „servitia" verweigert hatte,einen gefügigeren Nachfolger geben und ernannte den Kustosder neuen Domkirche in Bamberg, Gundekar, eine unfreie Person!Wie anstössig das war, ersieht man aus den Worten des Anony-mus Haserensis, der ja in manchen Einzelheiten recht, recht un-genau sein mag, für uns aber immerhin als Zeuge der damaligenAnschauungen aufgerufen werden mag. Er erzählt: „Illo vero
ganz aus religiösen Motiven ableitet, nicht einräumen. Es ist richtig,dass er keinen einzigen Unwürdigen zum Bischöfe machte.
') Kirchengeschichte Deutschlands III, 3. u. 4. Aufl. Leipzig 1906,S. 397 ff.