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A. Schulte, Adel und deutsche Kirche im Mittelalter.
kapitels von 1313, wo 71 Domherren und Domizellare siegeln,meist mit dreieckigen Adelssiegeln: von 9 ist der Name nichtfestzustellen, 16 waren edler Geburt; die übrigen 45 warenmit Ausnahme weniger Bürgerlicher Glieder des niederenAdels 1 ); in Paderborn waren 1341 von 23 Domherren 9 edel 2 ).Schon die Form der Siegel an beiden Urkunden beweist, dasssich die Domherren erst als Ritter, dann vielleicht als Klerikerfühlten. Lütticb, in etwa auch Utrecht, halten sich in dergleichen Richtung. Am Rhein und Main sind die Domkapitelweit weniger streng, die schwäbischen noch weniger, aber nurein Domkapitel erkor aus freien Stücken Glieder des Stadt-adels, das geschah in Konstanz 3 ).
Wo sonst bürgerliche Leute emporkommen, verdanken siedas der Gunst der Kurie, die doch am stärksten für die Gleich-berechtigung ohne Rücksicht auf die Geburt eintrat, allzu starkdarf man aber auch das nicht unterstreichen. Mancher Bischofs-stuhl wurde auch im ausgehenden Mittelalter der Lohn fürKanzleidienste, sei es am kaiserlichen Hofe, sei es bei denHerzogen von Oesterreich oder den Kurfürsten von der Pfalz,und diese, aus der Kanzlei hervorgegangenen Männer waren nichtmehr wie bis zum Ende des 13. Jahrhunderts aus edlem Blute.
Der edelgeborene Domherr galt auch in diesen Jahrhun-derten unter seinen Kollegen als am besten geeignet, den Bi-schofsstab zu führen. Das Wormser Konkordat war zu Gunstendes Adels ausgeschlagen, der, weil er die Domkapitel be-
') Als edelfrei rechne ich 4 Büren, 1 Steinfurt, 1 Solms, 1 Volmar-stein, 2 Rehmen, 1 Rietberg, 3 Bentheim, 1 Cleve, 1 Münster und 1 Arns-berg. Von bürgerlichen Geschlechtern finde ich die Travelmann ausMünster und die Liesenkirchen aus Köln durch je einen vertreten. DieUrkunde jetzt Westf. ÜB. 8 Nr. 840.
2 ) Urkunde Münster, Fürstentum Paderborn: „Otto de Bentheimprepositus, Frid. de Rethberg decanus, Bernhardus de Ravensberg thesau-rarius, Wilhelmus de Ittere camerarius, Baldewinus de Stenvorde, Hin-ricus de Waldecke, Johannes de Buren, "Wedekindus de Monte dictoScalkesbergh, Adolfus de Itter canonici."
3 ) Vgl. Exkurs VIII.
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