Geburtsstand der Bischöfe.
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Das Wormser Konkordat hatte die Auswahl des Bischofsvorwiegend in die Hände des Domkapitels gegeben; wohl habennoch einzelne Kaiser versucht, darauf einen bestimmendenEinfluss auszuüben, viel wichtiger wurde von 1200 an derEinfluss der Kurie. Da uns ja nur eine Seite der Bischofs-wahlen interessiert: die Rücksicht auf den Geburtsstand, sostelle ich gleich die Frage: Wann kommt es seit dem WormserKonkordate in den einzelnen Bistümern zur Wahl von unfreigeborenen Männern?
An der Spitze steht das Bistum Konstanz, das schon 1138in der Person eines Gliedes des vornehmsten Ministerialen-geschlechtes einen nicht freigeborenen Bischof erhielt; die-selbe Familie erreichte auch die Churer Infel. Während des13. Jahrhunderts erhält in neun, während des 14. Jahrhundertsin sechs weiteren Bistümern zum ersten Male seit dem WormserKonkordat ein Mann nichtedler Abstammung den Bischofs-stab. Erst im 15. Jahrhundert folgt Lüttich 1 ).
Noch lehrreicher ist der Ueberblick über die Zahl nicht-edler Bischöfe während der Jahrhunderte vom Wormser Kon-kordate bis 1500. Wir sehen hier, dass nicht allein das hoch-adlige Domkapitel von Strassburg sich, so gut es geht, allernicht ebenbürtigen Bischöfe erwehrt, vielmehr haben auch diesächsischen Domkapitel, obwohl keines völlig hochadlig war,wo möglich stets einen freiedlen Bischof sich erkoren. Daslässt sich nicht nur für Hildesheim erweisen, wo wir sehen,dass zwar zu Anfang der Hochadel im Domkapitel eine grosseZahl von Vertretern hat, diese aber immer mehr dem niederenAdel gegenüber zurückweichen 2 ); auch in Münster, Paderbornund Minden machte der niedere Adel zu seinen Gunsten vonseiner Uebermacht an Stimmen keinen Gebrauch. Im Staats-archiv zu Münster liegt eine Urkunde des münsterischen Dom-
*) Vgl. Exkurs VIII.
2 ) Vgl. Georg Lamay, Die Standesverhältnisse des Hildesheimer
Domkapitels im Mittelalter. Bonner Dissertation 1909.Schulte, Adel u. deutsche Kirche im Mittelalter.