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[Hauptbd.] (1910)
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Standesverhältnisse der Erzbischöfe.

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bischof unfreier Abstammung, wenn nicbt etwa Heinrich IV.,nach dem Tode des gewaltigen heiligen Anno, in Hildolf einen

Bauern aus Kroppenstedt gewesen. Diese Angabe entstammt einer Rand-bemerkung einer Handschrift der Gesta archiepiscoporum Magdeburgen-sium; der betreffende Abschnitt ist aber erst 1371 geschrieben worden,die Randbemerkung also noch jünger. Es liegt also ein Abstand vonmindestens 170 Jahren vor. War er wirklich Scholastikus, studierte er wirk-lich in Paris, so würde das mit dem Amte des Dechanten für den Typuseines eifrig religiösen gelehrten Mannes sprechen; aber eine unfreie Ge-burt ist auch damit nicht erwiesen. Rudolf von Dingelstedt gewählt1253 war sicher ministerialistischer Abstammung, auch er war vorherDomdechant. Auch bei Trier erheben sich einige Schwierigkeiten.Löhnert hat den Standescharakter Hillins (11521169) nicht bestimmt,direkt als ersten nachweisbaren Ministerialen bezeichnet er den Erz-bischof Boemund I. von Warnesberg (12891299), wobei er sich aufKisky berufen kann. Und dem gleichen Vorbilde konnte er auch beidem zweiten angeblich ministerialischen Erzbischofe Boemund von Saar-brücken (13541362) folgen. Doch der sonst so sorgfältige Forscher scheintdieses Mal geirrt zu haben. Nach Ohatelain ist das grosse Geschlecht mitdem Andreaskreuz hervorgegangen aus einem von dem Grafenhause Saar-brücken wohl zu unterscheidenden Edelherrengeschlechte von Saarbrücken;dieses zerlegte sich in die Herren von Alben, Warnsperg, Dagstuhl undEttendorf das jüngere Haus dieses Namens, das beerbt wurde. Nachden Zeugnissen, die Chatelain beibringt, war der Erzbischof Boemundvon Warnsberg der Sohn Isenbards von Alben, Ritters von Warnsberg-,des Erzbischofs Schwester heiratete einen Vogt von Hunoltstein, alsoeinen edelfreien Herrn. Auch jener Erzbischof Boemund von Saar-brücken entfällt damit ministerialischem Blute, und es stimmt nun auchdas Zeugnis des Königs Johann von Böhmen für einen anderen TriererDomherrn gleichen Namens vom Jahre 1343:natus nobilis viri ... estlibere conditionis ex utroque parente" (Kisky S. 187). Uebrigens gabes auch ein zweites Haus Warnsberg, das von den Freiherrn von Rollingenabstammte. Viktor Chatelain, Ein Vasallenverzeichnis der Herrenvon Finstingen aus der Mitte des 13. Jahrhunderts (Jahrb. d. Gesellsch.f. lothr. Gesch. u. Altertumskunde, 7, 2, S. 168, besonders S. 21. 36.49 f. u. 53).

Es bleiben also folgende Erzbischöfe ministerialischer oder bürger-licher Abkunft übrig:

Mainz: Christian II. von Weissenau (12491251), vom Domkapitelerwählt.