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A. Schulte, Adel und deutsche Kirche im Mittelalter.
Konvente waren die von Sa. Pusinna in Herford, Sa. Felicitasin Vreden und St. Nikomedes in Borghorst. In Borghorst steigtvon 1246 an immer mehr die Zahl Nichtedler, auch in Vredensind bereits im 13. Jahrhundert Ministerialinnen, später wirdder Konvent völlig von allen Personen niederen Adels freigehalten. In Herford liegen die ersten Kanonissen aus demniederen Adel (Kerssenbrock, Heiden — ursprünglich edelfrei— Arnolt-Herforder Ministerialen) am Ende des 14. Jahrhun-derts. 1494 war der sehr kleine Konvent völlig edelfrei*).Liesborn bleibt ganz beiseite, denn von diesem Stifte wissenwir nur, dass es so verweltlicht war, dass 1131 die Damenvertrieben wurden und Benediktinermönche einzogen. Wennalso auch kein Konvent völlig freiherrlich war, so schliesstdoch keiner es aus, dass dieser Charakter früher vorhandenwar. Und dieser wird wahrscheinlich durch eine sehr wert-volle Urkunde 2 ). Im Jahre 1298 gab es in Freckenhorst keineeinzige Kanonissin freier Geburt, und doch gab der Konventdreien seiner Glieder den Auftrag, eine Edelfreie zu suchenund sie zur Aebtissin zu wählen oder zu postulieren, damitder alte, bewährte und bisher immer friedlich beobachtete Ge-brauch innegehalten werde. Ich will die Worte selbst hierher-setzen: „Compromisimus legitime in eosdem dando ipsis aucto-ritatem et plenam potestatem eligendi seu postulandi extraecclesiam nostram personam ydoneam in abbatissam nostramet ecclesie nostre predicte, que secundum deum et eorum con-scientiam eis videretur expedire, cum persona generis no-bilitate insignis iuxta antiquam et approbatam et hactenuspacifice observatam prefate ecclesie nostre consuetudinem incollegio nostro ad presens non haberetur." Es wird also ganzdeutlich gesagt, dass es alte Freckenhorster Gepflogenheit ist,nur eine Edelfreie zur Aebtissin zu küren. Wir lernen nebenunseren freiherrlichen Stiftern nun auf einmal eine neue Gruppekennen: Stifter mit freiherrlicher Spitze.
') Zwei Limburg-Styrum, Oldenburg und Hunoltstein.2 ) Westf. ÜB. 3, Nr. 1611.
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