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A. Schulte, Adel und deutsche Kirche im Mittelalter.
standesrechtliche Geltung. Wie sich aus dem Exkurs VI er-gibt, sind sicher 13 edelfreie Familien in den niederen Adelzurückgesunken, darunter sind 3 erweislich als Ministerialen,wahrscheinlich ist, dass weitere 5 Geschlechter im niederenAdel noch lange fortlebten, bei 15 ist das gleiche möglich.Nehmen wir alle 33 Fälle als geschehen an, so erhalten wireine zweifellos zu hohe Zahl — ein Maximum —■ von Ge-schlechtern, die entfreit wurden. Dieses Maximum, 33 Ge-schlechter auf 121, beträgt 27,5 n /o, während wir für Badeneine genaue Ziffer von 27 auf 226 erhielten, also 12°/o. DieseDifferenz beruht nicht allein in dem verschiedenem Werte derTatsachen bezw. der Annahmen, sondern hier drückt sich auchaus, was v. Zallinger und Wittich für den Osten. Sachsensbereits erwiesen haben; in Sachsen wandte sich ein erheblicherTeil der alten Edelberren der Dienstmannschaft zu, in Schwabenwar das nicht der Fall.
Der Rückgang der edelfreien oder entfreiten Geschlechterergibt sich aus folgender Tabelle, wobei ich wiederum alle 33möglicherweise entfreiten Geschlechter berücksichtigt habe.
Bestand.
Zeit
edelfrei
entfreit
Summa
1150
121
__
121
1200
78
6
84
1250
54
14
68
1300
29
21
50
1350
20
15
35
1400
15
15
30
1500
10
12
22
1600
8
8
16
1700
4
6
10
1800
4
5
9
heute
4
4 1 )
8
') Die vier noch bestehenden, einst edelfreien Geschlechter sindv. Ascheberg, v. Heiden, Freiherr v. Rehmen und v. Padberg. Bezüg-
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