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A. Schulte, Adel und deutsche Kirche im Mittelalter.
die unter unsere freien Edeln gekommen sein sollten, einenerheblichen Abstrich machen, bleibt der Satz bestehen. AmAnfange haben wir namentlich in Oberbaden ein ganz dichtesNetz von Wohnsitzen edelfreier Geschlechter oder doch solcherfreier Männer, die mit den Edeln in den Zeugenlisten ohneBedenken vermischt wurden. In jedem Jahrhunderte verschwandaus dem Netze die Hälfte der Maschen.
Die Ziffern von Baden betreffen ein halb schwäbisches,halb fränkisches Gebiet. Mir schien es wünschenswert zu sein,auch für ein anderes Land eine ähnliche Feststellung zu machen;es bietet — soweit ich die Literatur kenne — fast nur dieProvinz Westfalen dafür eine Grundlage. Freilich, mit dembadischen Materiale kann das westfälische nicht den Vergleichaushalten, denn für die Zeit von 1300 ab ist die Literatur derbadischen nicht gleichwertig. Für die Zeit von 1150 bis 1200benutzte ich den Codex diplomaticus von Erhard und die Wil-mansschen Additamenta. Diese beiden Werke erschöpfen nichtalle Urkunden, welche Westfalen in dieser Zeit betreffen. DasOsnabrücker Urkundenbuch, Band 1, ist weit vollständiger.Es bieten alle zusammen für unsere Zwecke 502 Urkunden.Für das 13. Jahrhundert habe ich Seite für Seite den 3., 4.und 7. Band des westfälischen Urkundenbuches mit den Ur-kunden für die Bistümer Münster, Paderborn und den west-fälischen Anteil des Kölner Sprengeis durchgesehen, mir alleals Edle erscheinenden Geschlechter notiert und nachträglichdas durch die Register von Band 3 und 4 kontrolliert, wie ichauch für die Periode von 1150—1200 verfuhr. Beim KölnerBand ist ein Register noch nicht vorhanden. In gleicher Weisewurde das Osnabrücker Urkundenbuch bearbeitet. Für das13. Jahrhundert sah ich rund 8600 Urkunden durch, von denenallerdings viele an zwei Stellen erscheinen*). Es ist so wohlder Bestand der westfälischen Geschlechter bis 1300 so genau wie
J ) Ich hahe auch in den Inventaren nichtstaatlicher Archive dieUrkunden des 13. Jahrhunderts durchgesehen.
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