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A. Schulte, Adel und deutsche Kirche im Mittelalter.
folgend, für das Kölner Domkapitel eine Gesamtzahl von437 Kanonikern zusammengebracht, deren Lebensdaten in Kürzeangegeben sind. Ein später aufgefundenes Dokument erhöhtediese Zahl auf 453 1 ). Sie zerfallen in zwei scharf getrennteGruppen: Priesterkanoniker, sieben oder acht an der Zahl,bei denen keine Eücksicht auf die Geburt bestand, währenddie übrigen 18 oder 17 Pfründen nur Edelherren gegebenwurden. Diese Edelkanoniker hiessen später im Kölner Volks-munde Domgrafen, eine Bezeichnung, die auch heute nochnicht untergegangen ist und allmählich den Sinn angenommenhat: Müssiggänger. Von den 367 Edelkanonikern sind dreinach Familie und Stand gänzlich unbekannt, ein bürgerlicherItaliener, ein elsässischer Ministeriale und ein solcher aus demBistume Metz kamen durch päpstlichen Einfluss ins Kapitel,Zweifel bestehen nur bei einer Person. Der Rest — also 360— setzt sich ausschliesslich aus Söhnen von Fürsten, Grafenund Freiherren zusammen 2 ).
Wie steht es in Köln mit dem Gebiete, aus dem dasKapitel sich ergänzte ? Kisky hat die Ergebnisse seiner Arbeitauch in Tabellen verarbeitet. Sie geben die Ergebnisse fürdie Gesamtperiode von 1300—1500 3 ). Um auch die zeitlichen
krönte Preisschrift. Bd. 1, Heft 3 von Quellen und Studien zur Ver-fassungsgeschichte des Deutschen Reiches in Mittelalter und Neuzeit,herausg. von K. Zeumer. Weimar 1906.
J ) Veröffentlicht von Kentenich im Neuen Archiv f. alt. deutscheGeschichtsk. 32, S. 240, wozu aber notwendig die Richtigstellungen vonKisky (ebd. S. 504—506) verglichen werden müssen.
■) Die Polemik Kentenichs gegen diese Sätze ist von Kiskymit vollem Erfolge zurückgewiesen worden. Das von Kentenich mit-geteilte Aktenstück ist geradezu schlagend ein Beweis für die Richtig-keit, weil es eben alle Mitglieder des Domkapitels — 63 an der Zahl —aufführt, man also die Einrede verliert, die niedriggeborenen erschienennicht in den Urkunden.
3 ) Es läge nahe, auch bei Köln den Versuch zu machen, in möglichstfrühe Zeiten das Verzeichnis der Domherren zu führen, und dafür bötenKnippings Regesten der Erzbischöfe von Köln für die Zeit von 1100bis 1261 eine Grundlage. Allein da das Domkapitel nicht völlig einheit-