Zusammensetzung des Kölner Domkapitels.
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Verschiebungen zum Ausdruck zu bringen, habe ich neue Ta-bellen entworfen, die nach Halbjahrhunderten eingerichtet sind.Die Zahl der bekannten Domherren ist nicht gleich. Im erstenHalbjahrhundert muss sie auffallend stark sein, weil wir jaauch den Bestand aus dem vorigen Jahrhundert mit aufnehmenmüssen, von 1409 an haben wir durch die Quellen Vollstän-digkeit verbürgt. Ich teile nun die Domherren in drei Gruppen:1. aus dem Erzstift Köln, 2. aus den benachbarten Sprengein,die ich nach der Länge der mit Köln gemeinsamen Grenze an-ordne, 3. aus den noch weiter entlegenen Sprengein.
Es ist also ersichtlich, dass zu Anfang noch die Ange-hörigen des eigenen Sprengeis die Mehrheit hatten, aber derTod räumte gerade unter den kleineren Geschlechtern auf;schon in der zweiten Periode ist das Uebergewicht an die An-gehörigen der Nachbardiözesen übergegangen und gerade dasTrierische lieferte eine Reihe von Domherren, von 1400 an so-gar mehr als das Kölnische. Noch stärker wächst der Anteilder entlegenen Bistümer von 7 auf 40,3 °/o. Um 1500 war dasDomkapitel in seiner Mehrheit kaum noch aus den Frankendes Niederrheins zusammengesetzt.
Das Prinzip der Preiherrlichkeit ist also für die beidenDomkapitel von Strassburg und Köln für erwiesen zu erachten;in anderen deutschen Domkapiteln sind überall die beiden
liehen Standes war, sondern die Priesterkanoniker von den Edelkanoni-kern zu unterscheiden sind, könnte nur ein Dokument, welches allegleichzeitig lebenden Domherren aufzählt, beweisen. Aber die grössteZahl von Domherren, die zusammen genannt wird, beträgt 16 (Band 3Reg. 1296 zum Jahre 1246). Davon sind dem Namen nach als edelfreizu erkennen Konrad von Renneberg, Reiner von Blslo, Konrad undJohann von Euren, Gotfried von Mulsfort, Otto von Wickradt und Konradvon Linnep. Anderweitig lassen sich noch feststellen der Dechant Gos-win (von Randerath), Lothar Propst von St. Kunibert, Bruno (von Isen-berg) Dompropst von Osnabrück. Bleibt als von niederer Geburt: Con-radus Suevus und Embrico Boppardiensis; ausserdem drei, die nur mitdem Vornamen angegeben sind. Aber ein zwingender Beweis ist mitdiesem Materiale nicht zu führen!
Schulte, Adel u. deutsche Kirche im Mittelalter. 3