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[Hauptbd.] (1910)
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A. Schulte, Adel uud deutsche Kirche im Mittelalter.

Die Kurie drang nicht durch, vielmehr wahrte das Kapitelseinen Charakter noch viele Jahrhunderte hindurch. Kothegriff ausnahmsweise über den Anfang des 14. Jahrhundertsauf eine Urkunde von 1251 zurück, da diese ein reichhaltigeres.Personalverzeichnis darbot; ich möchte da alle Domherren vonden ältesten Zeiten bis 1332, deren Namen sich aus dennächstliegenden, zum Teil sehr reichhaltigen Quellen ergeben,übersichtlich behandeln. Ich fand Domherren aus 87 ver-schiedenen Geschlechtern, 9 konnte ich der Standesqualitätnach nicht genauer nachweisen, .5 davon gehören dem Elsassean. Alle anderen Familien sind dem hohen Adel zuzurechnen,nur bei dem Domherrn von Schauenburg (1318) ist eine mini-sterialische Abstammung wahrscheinlich, aber nicht sicher.

Der Rekrutierungsbezirk beschränkt sich keineswegs aufdas Bistum Strassburg; aus ihm sind nur elf Familien ver-treten, diese aber, sofern sie nicht ausstarben, lieferten einegrosse Zahl von Mitgliedern, ein Haus wie die Geroldseck sahes als eine Unmöglichkeit an, nicht Angehörige in den Chor-stühlen des Strassburger Münsters zu haben. Das Oberelsasskonnte nur wenig beisteuern vier Geschlechter. Das Strass-burger Kapitel war in seiner Mehrheit nichtelsässischen Ur-sprunges, und die Grenzen der Rekrutierung sind räumlichsehr weit bemessen, nur nach dem französischen Sprachgebiethin waren sie sehr knapp. Von jenseits der Vogesen, überhauptaus französischem Sprachgebiet, kam niemand, auch die drei Loth-ringer gehörten der deutschen Zunge an. Im Süden gebt das Ge-biet bis fast nach Bern (Aarberg und Kramburg), in Graubündengar bis über die Wasserscheide in das Gebiet der Etsch(Reichenberg, östlich des Ofenpasses in Tirol), im Osten bisfast an die Grenze Bayerns (Hageln, Lierheim), ja vielleichtbis über Bamberg hinaus (Wildberg). Im Norden sind Hanauund Stahleck bei Bacharach und Veldenz die äussersten Posten.

Domkapitel an. Darin heisst es von den Bewerbern um die Kanonikate:si digni iudicentur scientia moribue et genere." Strassb. ÜB. 1, S. 7