Strassburg: St. Stephan und Domkapitel.
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Für unsere Zwecke kamen nur das Kanonissenstift St. Ste-phan, das auf ein sehr hohes Alter zurücksehen kann, unddas Domkapitel in Frage. St. Stephan ist weit davon ent-fernt, ein Musterbild zu sein, und mit Recht sucht Kothe dieUrsache all der Missstände, die zu beseitigen weder denPäpsten noch den Bischöfen gelang, in der ständischen Zu-sammensetzung. Die Stellen der 16 Kanonissen wurden un-gefähr zu gleichen Teilen von Freiinnen, Töchtern auswärtigerund solcher städtischer Ritter besetzt. Wobei das zu be-merken ist, dass letztere nur derjenigen Gruppe des städtischenAdels entsprossen, die aus der bischöflichen Ministerialität er-wachsen war.
Haben wir hier also ein ausgesprochen adliges, aber beideAdelsgruppen vereinendes Stift, so war das Domkapitel durch-aus freiherrlich. Wir haben dafür auch schon ein sehr frühesZeugnis. Ein päpstlicher Legat deutscher, ja schwäbischerAbstammung, der sicherlich in dem Strassburger Domkapitelmanche Verwandte hatte, der Kardinal Konrad von Urach,hatte die Besetzung eines Kanonikates für devolviert an denpäpstlichen Stuhl erklärt und dann die Pfründe ohne Rück-sicht auf die Geburt verliehen. Das Kapitel protestierte ander Kurie, es sei eine alte, bisher unverletzt gewahrte Ge-wohnheit, dass sie niemanden als einen Edlen und Freien undvon beiden Eltern her Edelgeborenen in ihre Gemeinschaftaufgenommen hätten 1 ). Papst Gregor IX. stellte sich auf denStandpunkt, dass nicht der Adel des Geschlechtes, sondern derTugenden vor Gott angenehm mache. Gott habe zu seinemDienste nicht viele Edle dem Fleische nach berufen, sonderndie ignobiles et pauperes. Er billigte also den Schritt seinesLegaten, der den Geist seines Cisterzienserordens vertrat undnicht den Standpunkt des hohen Adels 2 ).
Auf die Sache ist
') Die Urkunde Strassburger ÜB. 1, S. 177.noch näher einzugehen. Vgl. S. 89 ff.
2 ) Vielleicht spielte man auf die in der Reichenau am Anfang des13. Jahrhunderts gefälschte Urkunde Karls d. Gr. für das Strassburger