Caro und Wittich über die Ministerialität.
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zu entlocken, sie hielten sich Hunde erst zur Jagd auf Hasen,endlich nicht allein Wolfshunde, sondern auch zur Bärenjagd.Die Keller, sagen sie, mögen die Höfe und Aecker bestellen,wir wollen uns um unsere Benefizien kümmern und der Jagd,wie es sich für Männer geziemt, obliegen." Servi, si nontiment, tument! Unfreie, die emporgekommen, sind das, abernicht herabsinkende freie Grundbesitzer, denen die Jagd alteUebung war.
Aber selbst wenn Caros Ansicht für St. Gallen nicht, wiespäter noch geschieht, sich eingehend abweisen lassen sollte,wenn sie auch für andere Klöster, Stifter und Bistümer alsmöglich angenommen werden könnte, so Hess sie die Dienst-mannschaft der Laienherren völlig unerklärt; denn diese Laien-herren erhielten keine Traditionen und Oblationen! An diesenFolgerungen scheitert von vornherein die Carosche Theorie.
Die Werner Wittichs, die sich auf ein viel breiteresMaterial aufbaut, bestreitet nicht den Ursprung des Institutsder Ministerialität in unfreien Kreisen: „Arn Hof des Herrnentstand die Form des dienstmännischen Verhältnisses", „dieMinisterialität . . . war eine Genossenschaft persönlich unfreierPersonen und Geschlechter, die sich dadurch vor den übrigenHörigen auszeichneten, dass sie besondere, ehrenvolle Diensteam Hofe des Herrn (Bischofes) verrichteten". „Das Dienst-recht stellte zunächst weitgehende Milderungen der Hörig-keit fest"!).
All diesen Sätzen wird man zustimmen können, wie siesich ja auch mit der alten Lehre völlig decken. Der Wider-spruch beginnt erst bei der Frage, aus welchen Kreisen sichdie Ministerialen rekrutierten. Wittich hat zwei Quellen. Nachihm war die Zahl der Dienstleute ursprünglich nicht beträcht-lich, da alle unfreien Elemente aus den vier oder fünf Hof-
J ) Wittich, Altfreiheit und Dienstbarkeit des Uradels in Nieder-sachsen, mit einer Beilage über das Geschlecht von Alten. Stuttgart 190G(der allgemeine Teil auch in Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschafts-geschichte, Bd. 4 [1906]), S. 73. 1.