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[Hauptbd.] (1910)
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A. Schulte, Adel und deutsche Kirche im Mittelalter.

I

ämtern (Truchsess, Schenk, Marschall, Kämmerer und einemfünften verschieden benannten) herstammten. Er sucht mithindie sämtlichen Dienstleute älterer Zeit aus der Dienerschaftam Sitze des Herrn abzuleiten und scheidet alle Ableitungvon Meyern und anderen Beamten der lokalen Verwaltungaus, wie ebenso aus den einfachen zum Kriegsdienst bestimmtenUnfreien keine Ministerialen geworden seien. Zwar geht ernicht so weit, nur vier oder fünf Familien anzuerkennen; dieHofämter seien mehrfach besetzt gewesen, und das lässt sichin der Tat mehrfach nachweisen 1 ). Die Argumentation gründetsich auf die ältesten Dienstmannenrechte und den Sachsen-spiegel:Na ho verechte sal jewelk dienstman geboren drusztesin oder schenke oder marscalk oder kemerere" 2 ). Fresselhat meines Erachtens mit Recht gezeigt, dass die Dienstrechtenicht so zwingend sind 3 ), und ich glaube, dass in der scharfenBetonung der vier Hofämter die Dienstmannenrechte wie derSpiegier den Gedanken verfolgen, dass nicht Elemente, dieniedriger sind, als dass sie zu Hofämtern fähig wären, zurMinisterialität hinzugerechnet werden sollen. Sie wollen dieniederen Elemente fernhalten.

Wir werden sehen, dass manche Stifter und Klöster vonden Hofämtern nur das wichtigste hatten, das des Vorstehersder Dienerschaft, den trohtzassen, den Ordner der Schar(trohta, daher dröttseti, Droste) 4 ), und gleichwohl eine grössere

') Ist aber nicht einmal in Sachsen die Regel. Im Gegenteil wirdauf Anfrage des erwählten Abts von Corvey 1223 vom Königlichen Hof-gerichte entschieden, dass alle Aemter vom Abte nach seinem Gutdünkenbesetzt werden können:exceptis quattuor officiis principalibus," dagilt einfach das Erbrecht:officiatorum quoque filii seniores et legitimipatrem succedunt officiis pleno iure." M. G. Constit. 2, S. 397.

2 ) Sachs. Lehnr. Art. 63 § 1.

3 ) Das Ministerialenrecht der Grafen von Tecklenburg (MünsterscheBeiträge zur Geschichtsforschung, N. F. 12), S. 54 ff.

4 ) Dem Wortsinne und der Amtsgewalt nach sind Droste und Sene-schalk (der Altknecht) gleich, wenn sich auch schon sehr früh die falschelateinische Uebersetzungdapifer" für Truchsess findet, wo man auf