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[Hauptbd.] (1910)
Entstehung
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Die Standesprobleme.

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Ich könnte mich freilich damit begnügen zu sagen, dassall dieser Forschung doch der gemeinsame Boden verbliebenist, indem nach aller Meinung das schliessliche Ergebnis derverschiedenartig erklärten Entwicklung eine deutliche Trennungzwischen der Ministerialitäfc und dem freien Adel war, auchwenn ein und dasselbe Geschlecht einen edelfreien und einenministerialischen Zweig hatte. Doch kann es für unsereForschung nicht gleichgültig sein, ob die Ministerialität einedem Rechte nach herabgekommene, dem Blute nach ur-sprünglich freie Klasse war oder eine sozial wie rechtlichimmer weiter emporsteigende unfreie. Unsere Studien werdenuns sehr tief in die Kreise klösterlicher Ministerialität führen,so dass es unmöglich ist, der Debatte aus dem Wege zugehen.

Bei dieser Frage muss man sich immer den Unterschiedvon Blut und Recht vor Augen halten. Blut im Sinne derRasse, im naturgeschichtlichen Sinne bleibt unverändert, obdie Nachkommen ehelich oder unehelich sind, ob die alte Ge-sellschaftsstufe behauptet oder eine andere eingenommen wird.Eine rechtlich organisierte Klasse kann durch Einheiraten vonFrauen, durch Aufnahme von Männern anderen Blutes sicherheblich ihrem Blutsbestande nach ändern, lässt aber dasRecht die Aufnahme nicht zu, so wird ein Teil des Blutesdeklassiert.

Ueber den Ursprung der Ministerialität stehen zur Zeitsich vier verschiedene Meinungen gegenüber.

Ich beginne mit derjenigen, die sich am leichtesten ab-weisen lässt. Caro vertritt bei seinen auf die St. Galler Quellengegründeten, nach vielen Seiten hin lehrreichen Untersuchungendie Ansicht, dass die St. Galler Ministerialenwesentlich dieNachkommen der besser bemittelten Tradenten der Karolinger-zeit seien, die dem Kloster Gut schenkten. Ihr Eigengut seiteilweise in von der Abtei herrührendes Lehen verwandeltworden, und" dann hätten sie für ihren Dienst noch andereBenefizien hinzu empfangen, wohl unter Hinwegfall des ohne-

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