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Das Buendnisrecht der deutschen Reichsfuersten bis zum westfaelischen Frieden : Rede bei Antritt d. Rektorats d. Rhein. Friedrich Wilhelms-Univ. am 18. Oktober 1903
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Wort entgegen, sein Gemüt und Wille stehenicht dahin, dass man viele, sondern nureinen Herrn im Reich habe; er beschwertesich über die Minderung seiner Reputationbesonders bei fremden Nationen und erklärte,er sei mündig und brauche keinen Kurator 1 ).Schliesslich erreichte er auch soviel, dass dasReichsregiment vorläufig nur während seinerAbwesenheit fungieren und ohne seinen Willenkeine Bündnisse eingehen sollte 2 ). Aber aufdem nämlichen Wormser Reichstag und inder Folgezeit musste es ihm in der SacheLuthers klar werden, was der hartnäckigepassive Widerstand auch nur eines einzigenKurfürsten zu bedeuten habe. Sein leitenderMinister Chievres soll geäussert haben, dieFürsten erzeigten sich gegen den Kaiser höchstehrerbietig, täten aber sonst, was sie wollten.i\uch ein englischer Gesandter empfing damalsden Eindruck, dass diese deutschen Fürstensich alsHerren kraft eignen Rechts" fühltenund weit schwieriger zu behandeln seien alsdie Spanier 3 ).

Die lange Regierungsgeschichte Karls V.

I

!) Vgl. R. T. A. II, 189; 213.

2 ) Vgl. ebd. S. 194; 215; 219; 225.

3 ) Bericht Spinelly's vom 17. Aug. 1521:Theseprinces of Almain bene lords by themselves and of harderand higher eundilions than the Spaniards" (Brewer,Letters and papers of the reign of Henry VIII, III.2. App. 110. 16). Über die Äusserung Chievres' vgl.R. T. A. II, 899.