Frankreich werde leinen Zoll des Landes, keinen Stein der Festungenabtreten (6. September), den Mächten den Weg zu einer Ver-mittlung verlegt. Die Vereinigten Staaten standen auf demStandpunkte, daß Teutschland das Necht habe, für die Aufrecht-erhaltung des Friedens, den Frankreich grundlos gestört habe,Bürgschaften zu fordern. Nußland, Österreich und Italien nahmeneinen ähnlichen Standpunkt ein. Die Mächte wollten Frankreichnicht im Besitze seiner Deutschland gegenüber offensiven Stellungenschützen.
Die beiden wichtigsten Angriffsfestungen: Straßburg und Metz,dazu ein Landstreifen, der wesentlich dem deutschen Sprachgebietangehört, waren der Siegespreis, der in den Präliminarfriedens-Verhandlungen zugestanden wurde. Wie wir aus dem Berichtevon Favre wissen, hatten sich die beiden französischen Unterhändlerauf weit schlimmere Bedingungen gefaßt gemacht, als sie Vismarckforderte. Immerhin waren die Landabtretung und die Kriegs-kostenentschädigung weit größer, als es im Oktober der Fall gewesenwäre. Die Schuld Gambettas, der den Krieg verlängert hatte,drückt sich in diesem Unterschiede aus. In den Verhandlungenrettete Thiers die wichtige Festung Velfort seinem VaterlandesSie ist eine sehr wirksame Sperre der Senke, welche nach Burgundführt, es blieb die Offensivfestung für das Oberelsaß. Vismarckhat auch nur durch die militärischen Gründe sich von der Not-wendigkeit, Metz zu nehmen, überzeugen lassen; bis in die letztenTage der Verhandlungen hat er gleichwohl geschwankt. ^
Die elsaß-lothringischen Abgeordneten waren großenteils er-bittert über die Gleichgültigkeit, mit der sie und die Opfer, die ihreLande für Frankreich gebracht hatten, behandelt wurden; doch dererste Schritt war getan, sie hatten sich in die Künde des gewaltigenTribunen gegeben, so mußte der zweite folgen. Zwar legt« Kart-mann ein Manifest vor, das Neffzer, der Leiter des „Temps",entworfen hatte; nach den Abschiedsworten an, Frankreich würde»sie darin gesagt haben, daß, nachdem Frankreich aus dem Leben desElsasses geschwunden sei, dieses es sich selber schuldig sei, zu ver-teidigen, was von seinen Traditionen, seinen Sitten, seiner „Auto-nomie" übrig geblieben.' Aber Küß lag im Sterben, Kartmann
l Vgl. May a. a. O. S. 102 f.
- Haller a. a. O. S. 82f.
' Schneegans a. a. O. S. 119.
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