?MS
D»
W
Ä>
^^^M^ . ^
eroberter Städte heim, die Brückenköpfe jenseits der Alpen warenverloren, auch Luxemburg und anderes an Spanien zurückgegebenworden. Die Stellung Frankreichs in der Neihe der europäischenMächte war erschüttert. Das Deutsche Neich hatte zwar nicht denWestfälischen Frieden, vor allem nicht Straßburg zurückgewonnen,aber es erhielt doch alle Neunionen heraus außerhalb des Elsaß.Strittig ist wieder die Auffassung über das Necht der Neichs-stände im Elsaß.
Alle französischen Historiker vertreten die Auffassung, daßseitdem im Elsaß bis zur Queich oder doch bis zur Lauter Kaiserund Neich keinerlei Nechte mehr gehabt hätten, wenn auch eineausdrückliche Zession vermieden worden sei. Aber so sicher ist dasgar nicht. Der kaiserliche Gesandte voll Seilern hatte wieder inden Künsten unklarer Paragraphen seine Zuflucht gesucht.^ Aberder Artikel 4, der das Herauszugebende auffuhrt, leitet das mitdem Worte impriiniä ein, und in den folgenden Artikeln werdeneine Neihe von deutschen Reichsstädten namentlich aufgeführt:„und alle anderen Stände des hl. römischen Neiches, welche nachdem 4. Artikel dieses Vertrages oder andere restituiert werdensollen." Der Artikel 5 aber besagte: „Die nicht ausdrücklich ge-nannten sollen nicht für ausgelassen angesehen werden." KlaresNecht war nur für Straßburg geschaffen worden. Diese Auf-fassung hat in den Tagen des Lltrechter Friedens auch der Gouver-neur des Elsaß, de la Houssaye, vertretend Auch war die Nord-grenze des Elsasses nicht bestimmt.
Stellt, man sich auf den rechtlichen Standpunkt, so war nurder Inhalt des Westfälischen Friedens bestätigt worden und dar-über hinaus Landau und Straßburg für Frankreich gesichert. Tat-sächlich wurde aber nur das kurpfälzische Amt Vergzabern und einTeil des Amtes Gennersheim von Frankreich restituiert. DieNordgrenze blieb ganz unsicher.
Die Periode juristischer und militärischer Eroberungen hatt«ihr Ende gefunden.
' Schulte a. a. O. 1, 401.
^ Vorstehende Auffassung begründete Ludwig, Wie deutschen Reichs-stände im Elsaß und der Ausbruch der Nevolurionskriege (1898), S. 13—18.
M
200