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Frankreich und das linke Rheinufer
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Kreis war durch ein deutsches Straßburg behütet, durch ein fran-zösisches bedroht und von seinen Ständen keiner mehr als derMarkgraf von Baden-Baden, der am Nheine den Oberbefehlführte. Er schrieb in einem Gutachten seine Meinung in den ewigenwahren Worten nieder:Für Teutschland dienet diese Stadt zunichts anderem als einer beständigen Versicherung des Friedens,für Frankreich ist es aber eine immer offen stehende Kriegspforte,woraus es, so oft es nur will, in das platte Land losbrechen kann.Nichts ist klarer, als daß Frankreich, solange es Straßburg in seinemjetzigen Zustande zurückzugeben Ausflüchte macht, sich das Haupt-mittet nicht entzogen wissen will, wodurch Teutschland und dasganze Neich von ihm nach eigenem Belieben überfallen werdenkann.'"

Tie ursprüngliche Forderung der Koalition war die Wieder-herstellung des Westfälischen und Pyrenäischen Friedens. Tiefranzösischen Präliminarien vom 10. Februar 1697 boten demNeiche die Nückgabe aller Neunionen seit dem Nymweger Friedenund Strahburg in LtHtu nccup2,tiani8, d. h. nach Zerstörung derneuen Festungswerke. Tas war den Seemächten genehm, demKönige von Frankreich das alleräußerste Angebot, der Kaiser aberwollte Straßburg wie es war, die Herstellung der zehn Neichs-städte in den Zustand der Artikel des Westfälischen Friedens nachder österreichischen Interpretation und bessere Bedingungen für dieHerstellung des Herzogtums Lothringen. Ein sehr wirksamesMittel hatte die französische Diplomatie darin, dem Kaiser für dieNeichsstadt Straßburg die österreichischen Plätze Freiburg undVreisach sowie Kehl und Philippsburg darzubieten. Für Straß-bürg setzte der Oranier sich nicht scharf ein, er wollte die holländischeFlanke gesichert haben.

Am schärfsten trat für Straßburg der schwäbische Kreis ein,dessen Politik von dem früheren Straßburger Professor Kulpisgeleitet wurde. Tiefer Kreis hatte sich eine militärische Verfassunggegeben. In dem wiedergewonnenen Strahburg sollte das Ve-satzungsrecht den Kreisen Schwaben, Franken und Oberrhein an-vertraut, das Kommando darüber dem Vadcner Markgrafen ge-geben werden, die Kosten das gesamte Neich tragen. Jedem deut-schen Könige müsse die Stadt den Homagialeid leisten.' Der

l Schulte a. a. O. 1, 330, und 2, .219.- Schulte a. a. O, 1, 403.

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