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auf dem Boden, der außerhalb des heutigen Frankreichs und Elsaß-Lothringens liegt, ergingen. Gemäß der Protokolle wurde dieGrasschaft Chiny reuniert und besetzt, die Herrschaft Virton,die Grasschaft Saarbrücken — auf Grund einer Urkunde von1065, die nur einen Teil betraf, wurde alles, was dazugehörte,„reuniert" und die Besitzer mußten sich beugen —, bei der Herr-schaft Ottweiler, die noch besonders gefaßt wurde, lag eine Ver-wechslung mit einem niederelsässischen Dorfe vor; die Herren derHerrschaft Oberstein (außerhalb der Diözesangrenze, wie Chiny,Virton, zum Teil Saarbrücken, Ottweiler) sträubten sich, den ilnfuganzuerkennen. Völlig außerhalb der Tiözesangrenzen lag tief imTrierischen die Grasschaft Veldenz, und man nahm gleich die An-teile an der Grafschaft Sponheim mit. Mit Gewalt wurde mittenim Frieden die Neunion durchgeführt. In der Nheinpfalz wurdedie Grafschaft Zweibrücken „reuniert" und besetzt, ebenso die Graf-schaft Vliescastel.
Damit ist die Litanei noch nicht zu Ende gebetet. Ohne nach-weisbaren Beschluß wurden zum Teil durch die Feigheit der Be-sitzer, zum Teil als Anhängsel reunierter Gebiete oder ohne jedenNechtstitel reuniert die Besitzungen der Grafschaft Sponheim,Leiningen, der Wild- und Nheingrafen, der Herren von Talberg,große Teile von Kurtrier, darunter das „Cröver Neich", der Besitzder Nachkommen Franz von Sickingens, Teile der Kurpfalz, Besitzder Grafen von Manderscheid-Vlankenheim in der Eifel, dieAbtei Prüm und Schloß Arenberg in der Eifel. Vorbereitet wardie Neunion der Herrschaften Iünkerath und Schleiden, Lommers-heim und Kerpen, der Abtei Stablo, von andern, heute belgischenGebieten abgesehen.
Der Geist, der da herrscht, wird beleuchtet durch die Vorschlägeeines Agenten: „Da man dem Könige im Vertrage von Nymwegendie Freigrafschaft Burgund abgetreten hat und diese den ll). Kreisdes Neiches bildet, zu dem alle Orte hier am Niederrhein ge-hören" — der Kreis umfaßte allerdings als einen Neb enteil dieFreigrafschaft — „le roi pourrait aiLeinenr, prerenäre ceNepetite rerre." Das war freilich ein Agent, aber doch rechnete erauf die Zustimmung seiner Auftraggeber. Die Unmoral üblerKuppler diente dem allerchristlichsten Könige! Wie der Knecht, soder Herr: um eine Neunion festzuhalten, befahl Louvois, Doku-mente vorzulegen: „Ihr werdet sie datieren auf die Zeit zwischen
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