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Frankreich und das linke Rheinufer
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haben, da sie wahrscheinlich wissen, daß die Stände sie noch lebhafterbeanstanden würden als sie selbst/"

Einen unzweifelhaften Rechtsanspruch auf die Vasallen derdrei Bistümer hatte Frankreich durch die Bestimmungen desWestfälischen Friedens nicht erhalten. ^ Auf das Herzogtum Loth-ringen erstreckten sich die Abmachungen nicht. Eine zweite Vor-bereitung der Neunionen leitete 1656—1663 Colbert de Croissy.

1679 wurde am Parlamente zu Metz eine besondere Neunions-kammer eingerichtet. Ihre Tätigkeit steht in der Weltgeschichte un-vergleichlich da. Hätte sie wenigstens gleich von vornherein alles„reuniert", was innerhalb der Grenzen der drei Diözesen lag, sohätte sie doch einen Schein von Necht gehabt. Das tat sie erst am10. September 1683. Nein, sie ging zunächst den einzelnen Fragennach, und dabei bewies sie eine echt französische Unkenntnis derGeographie — es gab noch keinen Vidal de la Vlache —, eine Gleich-gültigkeit gegen den gesunden Menschenverstand, gegen das wirk-liche Necht, gegen die Psyche der Unterdrückten, gegen alles, wasguter Glaube und ererbter Besitz an sittlichen Kräften erzeugt, ineiner Weise, die in der Weltgeschichte bis ins 19. Jahrhundert hineinundenkbar war. Eine Iuristengruppe kann sich in Irrtümer ver-rennen, aus Prinzip Necht in Unrecht umwenden, aber so wie esdamals geschah, hat die formale Justiz nie ihr Wesen mißbraucht.Die Grafschaft Saarbrücken wurde auf Grund einer Urkunde von1065 — in Worten eintausendfünfundsechzig — „reuniert". Manstellte sich auf den Standpunkt, daß Schenkungen und Verträgeüber im deutschen Neichsgebiet belegene Besitzungen, die von denKönigen von Frankreich nicht waren gebilligt worden, ungültigseien, aus der trümmerhaften Überlieferung nahm man irgendeineUrkunde heraus. Mit gleichen Grundsätzen, mit gleicher Gewissen-losigkeit wäre der deutsche Einheitsstaat glatt wiederherzustellengewesen. Da hätte nichts gefehlt, nur deutscher Ehrlichkeit hättedas nicht gepaßt. Welsche Kunst war es, unter dem Scheine einesGerichtes das Unrecht zu „Necht" umzugestalten. GeographischeUnkenntnis und böser Wille wirkten bei diesen „Nechtsgelehrten" mit.

Ich will nicht alle Fälle der „Neunionen" behandeln — eshandelt sich um deren 47, die protokolliert sind —, nur die hervor-heben, die über Herrschaften außerhalb der drei Bistümer oder

i Ov ermann a. a. O. 103, Anm. 2 und 118.

^ Etwas anders ist die Auffassung von Kaufmann.

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