feststellen und die Beweise für die Nechtfertjgung der königlichenNechte liefern.
Das war das Prinzip der Neunionen und sofort beginnt dieNachforschung in den Archiven, die Ausspionierung durch Ab-gesandte, die jahrzehntelang fortgesetzt wurde, und eine starkepublizistische Tätigkeit; Dupuy, Kersent stellten ebenso maßloseForderungen auf wie Aubigny. Das 1633 errichtete Parlament zuMetz sollte seine Tätigkeit nicht auf die weltlichen Gebiete der dreiBistümer beschränken, sondern auch auf alle anderen Gebiete undHerrschaften ausdehnen, die in dem Bereiche der genannten Pro-vinzen und anderer abhängigen Gebiete, als Souveränitäten undEnklaven derselben, liegen. Diese „Vorreunionskammer" hielt sichfreilich bei ihren Ansprüchen/und bei ihren Nachforschungen noch inengeren Grenzen. Auch ging man damals noch nicht zu gewalt-samen Neunionen über. Doch war das Herzogtum Lothringen be-reits bedroht.
Bei den Friedensverhandlungen in Münster war das Ziel derfranzösischen Vertreter, die Lehen der drei Bistümer, womöglichmehr zu gewinnen. Sie verlangten die Abtretung der drei Bis-tümer in ihrem kirchlichen Grenzumfange. Tarauf konnten dieKaiserlichen nicht eingehen, man einigte sich auf den zweideutigenAusdruck „cliLtrictuL" statt „<1ioece3iL", der endlich auch in dasgültige Friedensinstrument überging. Die Kaiserlichen hattenschließlich davon Abstand genommen, daß das Wort tempor^liäZu äi8rrictu8 hinzugefügt werde. Alle Angriffe schlugen die Fran-zosen ab, um gemäß ihrer Weisung „die Nechte des Königs in ihremganzen Umfange zu bewahren, damit wir bei zukünftiger Gelegen-heit die Abmachung nach dem Sinne deuten können, wie die' Stündedas gleiche für sich in Anspruch nehmen werden".^ So liegt hierauf französischer Seite eine bewiesene Absicht, die Nechte zweifel-haft zu lassen, vor. Servien gibt in der entscheidenden Denkschriftvom 24. August zu: „Man muß sich auch erinnern, daß die Er-klärung, welche wir der Abmachung zu unserm Vorteile werdengeben können, nicht völlig außer Zweifel steht und nicht auf ein un-zweifelhaftes Necht gegründet ist, weil die Kaiserlichen die Sachevorher bestritten haben, welche die Stände noch heute bestreitenund die Kaiserlichen nur mit Mißfallen und zweideutig eingeräumt'
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laufmann a. a. O. S. 59.
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